Berlin-Ticket S – Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis gelten ab dem 1. Juli 2025 weiterhin als Nachweis für die Berechtigung zum Berlin-Ticket S

Pressemitteilung vom 24.06.2025

Aus der Sitzung des Senats am 24. Juni 2025:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, dass auch nach dem 30. Juni 2025 der aktuell gültige Leistungsbescheid oder der Leistungsnachweis weiterhin als Berechtigung für das Berlin-Ticket S und damit verbundene Vergünstigungen anerkannt werden. Bis zum 31. Januar 2026 gelten als Nachweise sowohl der Leistungsbescheid einer Berliner Leistungsbehörde als auch der Leistungsnachweis für Personen ohne Berliner Bescheid. Für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zudem neben dem Bescheid auch der Leistungsnachweis anerkannt. Weiterhin behalten VBB-Kundenkarten Berlin S, die über den 30. Juni 2025 hinaus gültig sind, bis zum Ablauf ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit und können als Nachweis verwendet werden.

Trotz der aktuell fehlenden digitalen Lösung verfolgt der Senat weiterhin mit Nachdruck das Ziel, eine digitale, wirtschaftliche, sparsame und bürgerfreundliche Alternative zur Erlangung des Berlin-Ticket S zu entwickeln. Ziel ist es, die Umsetzung bis zum Ende des ersten Quartal 2026 abzuschließen.

Sofern eine digitale Lösung für alle betreffenden Rechtskreise bis dahin nicht realisiert werden kann, soll spätestens zum 31. Januar 2026 ein analoges, dezentrales Verfahren zur Ausstellung eines vereinfachten Nachweises eingeführt werden.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Das Berlin-Ticket S bleibt erhalten: Wir ermöglichen weiterhin vielen Berlinerinnen und Berlinern mit wenig Geld einen bezahlbaren Zugang für Bus und Bahn. Die gesetzlichen Grenzen für digitale Lösungen sind – insbesondere aufgrund der datenschutzrechtlichen Anforderungen – sehr eng. Mit dem Blick auf die Berechtigten für das Berlin-Ticket S hat der Senat entschieden, das aktuelle Verfahren zunächst fortzuführen. Uns ist bewusst, dass diese Regelung als nicht diskriminierungsfrei wahrgenommen wird. Wir haben aber entschieden, dieses wichtige sozialpolitische Angebot, das den Menschen Mobilität und Teilhabe sichert, in der jetzigen Form zu erhalten. Wir arbeiten weiterhin intensiv an einem digitalen Weg; dazu braucht es mehr Bewegung auf der Bundesebene.“