Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Die Härtefallkommission des Landes Berlin feiert heute ihr zwanzigjähriges Bestehen. Sie bietet Bleibeperspektiven für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können.

Die Einrichtung der Kommission erfolgte im Januar 2005 auf Basis von § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Demnach ist außerhalb der gesetzlich geregelten Tatbestände bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Ersuchen der Härtefallkommission aufgreift. Jeder Fall wird einzeln in der Härtefallkommission beraten, geprüft und abgestimmt. Kommt ein Ersuchen der Härtefallkommission zustande, bewertet und würdigt die zuständige Innensenatorin bei ihrer Entscheidung die humanitären und persönlichen Aspekte der individuellen Lebensschicksale.

Kontakt

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Dienstsitz: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Haus A
Zugang rollstuhlgerecht barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)
Aufzug rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrradstellplatz
WC rollstuhlgerecht mit Wickeltisch

Beauftragter für Partizipation und Integration
Gregor Postler

Koordination Geflüchtetenfragen, Öffentlichkeitsarbeit und Migrationsbeirat
Katharina Stökl