Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Die Härtefallkommission des Landes Berlin feiert heute ihr zwanzigjähriges Bestehen. Sie bietet Bleibeperspektiven für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können.
Die Einrichtung der Kommission erfolgte im Januar 2005 auf Basis von § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Demnach ist außerhalb der gesetzlich geregelten Tatbestände bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Ersuchen der Härtefallkommission aufgreift. Jeder Fall wird einzeln in der Härtefallkommission beraten, geprüft und abgestimmt. Kommt ein Ersuchen der Härtefallkommission zustande, bewertet und würdigt die zuständige Innensenatorin bei ihrer Entscheidung die humanitären und persönlichen Aspekte der individuellen Lebensschicksale.
Kontakt
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Dienstsitz: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin, Haus A
barrierefreier Zugang über Böttcherstraße 4 (Hof)
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mit Wickeltisch
Beauftragter für Partizipation und Integration
Gregor Postler
- Tel.: (030) 90297-2307
- Fax: (030) 90297-2360
- E-Mail integration@ba-tk.berlin.de
- Homepage Homepage Büro für Partizipation und Integration
Koordination Geflüchtetenfragen, Öffentlichkeitsarbeit und Migrationsbeirat
Katharina Stökl
Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit
Fabian Bork