Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission
Pressemitteilung vom 13.01.2025
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:
Die Härtefallkommission des Landes Berlin feiert heute ihr zwanzigjähriges Bestehen. Sie bietet Bleibeperspektiven für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können.
Die Einrichtung der Kommission erfolgte im Januar 2005 auf Basis von § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Demnach ist außerhalb der gesetzlich geregelten Tatbestände bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Ersuchen der Härtefallkommission aufgreift. Jeder Fall wird einzeln in der Härtefallkommission beraten, geprüft und abgestimmt. Kommt ein Ersuchen der Härtefallkommission zustande, bewertet und würdigt die zuständige Innensenatorin bei ihrer Entscheidung die humanitären und persönlichen Aspekte der individuellen Lebensschicksale.
Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, dankt den Mitgliedern der Härtefallkommission sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihren langjährigen Einsatz: „Die Berliner Härtefallkommission unterstützt seit nunmehr 20 Jahren Menschen und hilft, unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts zu vermeiden. Ich bin stolz darauf, dass wir in Berlin diese wichtige Institution haben. In ihr setzen sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft für eine gesicherte Bleibeperspektive für Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen ein. Bei der Entscheidung werden neben dringenden humanitären Aspekten auch persönliche Gründe und eine gelungene soziale und wirtschaftliche Integration geprüft. Hierzu gehören eine nachhaltige Erwerbstätigkeit, ein Spracherwerb und ein längerer strafloser Aufenthalt. Jeder Einzelfall wird sehr gewissenhaft und umfassend geprüft. Dank des stets vertrauensvollen, konstruktiven und verantwortungsvollen Engagements der Mitglieder der Kommission und der Geschäftsstelle konnte in den allermeisten Fällen das Ersuchen aufgegriffen und so den Betroffenen ein Aufenthaltsrecht eröffnet werden.“
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, sagt: „Die Härtefallkommission ist ein Beweis dafür, dass wir in Berlin Einzelschicksale wahrnehmen und berücksichtigen. Ich danke allen Mitarbeitenden der Härtefallkommission, die sich mit hohem Engagement um die individuelle Betrachtung und Bewertung der einzelnen Fälle kümmern. Mir ist es sehr wichtig, dass wir gemeinsam mit der Zivilgesellschaft diese zeitaufwändige Arbeit leisten und diese Arbeit finanziell fördern.“
Seit Arbeitsaufnahme der Härtefallkommission im Jahre 2005 konnte bis heute in 2.635 Fällen eine positive Entscheidung getroffen und somit eine Bleibeperspektive für die Betroffenen geschaffen werden. Alleine im vergangenen Jahr wurde nach einer vorläufigen Auswertung für Januar bis Oktober 2024 in 152 Fällen zugunsten von 220 Personen eine positive Entscheidung getroffen. Die Quote der stattgegebenen Ersuchen lag in den vergangenen Jahren dieser Legislaturperiode bei durchschnittlich rund 90 % (2023: 90,5 %; 2022: 96,0 %). Nach einer zu Ende November 2024 für Berlin vorgenommenen Auswertung des Ausländerzentralregisters waren 1.889 Personen im Besitz einer Härtefallaufenthaltserlaubnis gemäß § 23a AufenthG.
Weitere Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission finden Sie unter:
www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/aufenthaltsrecht/haertefallkommission/