Berlin-Ticket S – Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis gelten ab dem 1. Februar 2026 weiterhin als Nachweis für die Berechtigung
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, dass auch nach dem 31. Januar 2026 der aktuell gültige Leistungsbescheid oder der Leistungsnachweis weiterhin als Berechtigung für das Berlin-Ticket S und damit verbundene Vergünstigungen anerkannt werden. Berlin-Ticket S – Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis gelten ab dem 1. Februar 2026 weiterhin als Nachweis für die Berechtigung