- Erteilung von Sondernutzungen
- Feststellung von Ordnungswidrigkeiten nach § 15 BerlStrG
- Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen
- Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten
- Genehmigung und Überwachung von privaten Baumaßnahmen, die das öffentliche Straßenland betreffen