Wildtiere

Wildschwein im Schnee

Berlin verfügt über eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Viele Tiere gewöhnen sich an die menschliche Nachbarschaft, manchmal führt dieses Nebeneinander aber auch zu Problemen. Sich mit Wildtieren zu arrangieren, ist in Berlin Pflicht, schließlich sind sie nicht zuletzt ein Zeichen für die hohe Lebensqualität unserer grünen Stadt.

Bei Fragen zu und Problemen mit Wildtieren helfen Ihnen die Sachverständigen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU Berlin) weiter.
Die Wildtierberatung des NABU Berlin erreichen Sie

Mo. – Do.: 09:00 – 17:00 und
Fr.: 09:00 – 15:00 unter
Tel: (030) 54 71 28 91 oder
E-Mail: wildtiere@nabu-berlin.de

Weitere Informationen rund um den Umgang mit Wildtieren und dem richtigen Verhalten bei Wildtierbegegnungen finden Sie auf der Internetseite der Berliner Forsten. Antworten des Forstamtes auf einige häufige Fragen finden Sie auch hier:

Häufige Fragen im Umgang mit Wildtieren

  • Sollte man Wildtiere füttern?

    Das Füttern von Wildtieren ist generell verboten und kann nach dem Landesjagdgesetz (§§ 34 und 50 LJagdG Bln) mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Füttern von Wildtieren ist zudem überflüssig, die Tiere finden auch ohne menschliche Hilfe genügend zu Fressen. Viele der verfütterten Lebensmittel sind für die Tiere sogar schädlich und können zu gesundheitlichen Schäden führen. Darüber hinaus fördert das Füttern Überpopulationen und macht die Wildtiere weniger scheu, was wiederum zu einem Anstieg von Wildunfällen in der Stadt führt und zu Ruhestörungen sowie Geruchsbelästigungen führt.

  • Was ist beim Umgang mit Wildschweinen im Stadtgebiet zu beachten?

    Wildschweine sind grundsätzlich nicht aggressiv, in Berlin aber oft nicht scheu und teilweise neugierig. Im Falle einer Begegnung empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren und sich langsam zu entfernen oder mit gebührendem Abstand an den Tieren vorbei zu gehen.

    Besondere Vorsicht gilt beim Spazierengehen mit dem Hund. Hier gibt es sehr viel schneller Wildschweinbegegnungen, die für Hund und Wildschwein ernste Folgen haben können.

    Um Wildschweine aus dem eigenen Garten fernzuhalten, ist ein stabiler Zaun (mind. 1,50 m hoch und etwa 40 cm tief in den Boden eingegraben) unverzichtbar. Darüber hinaus können offene Komposthaufen oder Gartenabfälle, die außerhalb des Grundstücks am Waldrand entsorgt werden, mit großer Wahrscheinlichkeit Wildschweine anlocken.

  • Was ist beim Umgang mit Füchsen im Stadtgebiet zu beachten?

    Trotz ihrer Größe sind auch Füchse Wildtiere und sollten als solche behandelt werden. Machen Sie Füchsen in der Nähe ihres Hauses oder ihrer Wohnung keine Futterangebote. Auch neugierige Jungfüchse sollten umgehend vertrieben werden. Wenn Sie auf einen Fuchs treffen, achten Sie darauf, einem in die Enge getriebenen Tier einen Fluchtweg zu eröffnen, um zu verhindern, dass es sich verteidigt.

    Geflügel, Kaninchen und Meerschweinchen werden mit Vorliebe vom Fuchs gerissen. Sollten Sie Tiere im Garten halten, sollten Gitter der Gehege möglichst 50 cm tief in den Boden eingegraben werden. Auch auf eine Abdeckung für den oberen Teil sollte geachtet werden, da Füchse sonst über die Gitter zu ihrer Beute klettern. Wer sein Gehege ohnehin wildtiersicher macht, sollte auch darauf achten, dass die Maschenweite des Gitters maximal 4 cm beträgt, um Marder fernzuhalten.

    Gute Nachrichten gibt es aber auch: Weder der Fuchsbandwurm noch die Tollwut ist bei den Berliner Füchsen derzeit nachzuweisen.

  • Was ist beim Umgang mit Waschbären zu beachten?

    Ausführliche Informationen zum Thema Waschbär sowie dem Pilotprojekt „Waschbär-Vor-Ort-Beratung“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finden Sie hier

  • Wird in Berlin gejagt?

    Einige Tierarten werden auch in den Berliner Erholungswäldern weidgerecht bejagt. Grund hierfür ist vor allem der Umstand, dass eine zu hohe Wilddichte dem Wald selbst oder der Lebensgemeinschaft der Wildtiere schadet.

    Die Jagdausübung unterliegt mit dem Bundesjagdgesetz sowie dem Landesjagtgesetz Berlin strengen gesetzlichen Regelungen. Im Ballungsraum gelten zusätzlich besonderen Sicherheitsanforderungen und es sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.

  • Was bedeutet Stadtjäger?

    Stadtjäger verfügen über eine öffentlich-rechtliche Genehmigung zur beschränkten Jagdausübung und übernehmen jagdliche Aufgaben im Stadtgebiet.

    Stadtjäger arbeiten ehrenamtlich und eigenverantwortlich. Die Verantwortung dafür, ob anstelle eines Wildschweins ein Gegenstand oder sogar ein Lebewesen Schaden nimmt, trägt der Stadtjäger allein. Daher prüft er sehr genau, wann und wo er überhaupt einen Schuss abgeben kann, ohne Menschen, andere Tiere oder Sachen in Gefahr zu bringen. In Gebieten mit Publikumsverkehr kann es daher dauern, bis sich eine Möglichkeit für den Abschuss ergibt.

    Eine weitere Vorrausetzung für das Tätigwerden des Stadtjägers ist das Einverständnis des/der Grundstückseigentümer*in. Bei privaten Grundstücken, die mehreren Personen gehören, bestehen häufig unterschiedliche Auffassungen zur Bejagung. Diesen Konflikt kann der Stadtjäger nicht lösen – er kann erst tätig werden, nachdem alle Eigentümer zugestimmt haben.

  • Was ist zu tun, wenn ich einen Wildunfall hatte?

    Jährlich werden in Berlin über 200 Wildschweine sowie mehr als 100 Rehe und Füchse bei Unfällen “erlegt”. In Waldgebieten sollte daher besonders umsichtig gefahren und die Warnhinweise genau beachtet werden. Falls es zu einem Unfall mit Wild kommt, gilt Folgendes:

    • Unfallstelle absichern,
    • Tier, wenn möglich an den Straßenrand ziehen, nicht mit bloßen Händen anfassen sondern Handschuhe tragen. Das Wild nicht in das Auto einladen oder mitnehmen, da dies rechtlich als Wilderei gilt.
    • Polizei verständigen und Unfallstelle möglichst genau beschreiben.
    • Wenn das Wild verletzt fliehen konnte: Unfallstelle deutlich markieren. Auf keinen Fall auf eigene Faust hinterhergehen. Das übernehmen Fachleute.
    • Die Unfallspuren am Wagen (Blut, Haare) nicht entfernen, sondern von der Polizei bestätigen lassen.
    • Wildschäden mit Haarwild (z.B. Wildschweine, Rehe) sind über die Vollkasko- und auch über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Mitglieder von Automobilclubs erhalten unter Umständen auch von dort Kosten erstattet.
Jagender Fuchs

Umgang mit toten Tieren

Auch über tote Tiere können Menschen oder andere Tiere mit Krankheitserregern angesteckt werden. Sollte Sie ein verendetes Nutz-, Heim- oder Wildtier unbekannter Herkunft finden, informieren Sie uns als Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Wir entscheiden dann, welche Beseitigungsmaßnahmen oder weitergehende Untersuchungen notwendig sind.

Sie erreichen die Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes

wochentags unter der Telefonnummer: (030) 90297- 4811.