Als Gesundheitsschädlinge werden diejenigen Tierarten bezeichnet, die durch verschiedenartige Kontakte (Stiche, Bisse etc.) Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können.
Zu den Gesundheitsschädlingen, entsprechend der Schädlingsbekämpfungsverordnung Berlin, zählen die Haus- und Wanderratten, sowie Schaben, Pharaoameisen und in erheblicher Zahl auftretende Fliegen, in Gemeinschaftseinrichtungen.
Jede Person, die einen entsprechenden Befall feststellt, hat diesen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, dass dann eine Bekämpfung sicherstellt.
Sie können Ihre Meldung unkompliziert, mit Hilfe dieses bereitstehenden Formulars, leisten.
www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/infektions-katastrophenschutz-und-umweltbezogener-gesundheitsschutz/formular.1508635.php
Suchen sie tiefergehende Informationen zu Gesundheitsschädlingen oder Lästlingen, folgen Sie dem entsprechenden Link:
Ratten
https://www.umweltbundesamt.de/wanderratte
Flöhe
https://www.umweltbundesamt.de/floehe
Kopfläuse
https://www.umweltbundesamt.de/kopflaus
Eichenprozessionsspinner
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/infektions-katastrophenschutz-und-umweltbezogener-gesundheitsschutz/eichenprozessionsspinner-1549471.php
Die gesetzliche Grundlage steht Ihnen auch hier zum Download zur Verfügung.