Schädlinge und Lästlinge

Allgemeines

Als Gesundheitsschädlinge werden diejenigen Tierarten bezeichnet, die durch verschiedenartige Kontakte (Stiche, Bisse etc.) Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können.
Zu den Gesundheitsschädlingen, entsprechend der Schädlingsbekämpfungsverordnung Berlin, zählen die Haus- und Wanderratten, sowie Schaben, Pharaoameisen und in erheblicher Zahl auftretende Fliegen, in Gemeinschaftseinrichtungen.
Jede Person, die einen entsprechenden Befall feststellt, hat diesen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, dass dann eine Bekämpfung sicherstellt.
Sie können Ihre Meldung unkompliziert, mit Hilfe dieses bereitstehenden Formulars, leisten.
www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/infektions-katastrophenschutz-und-umweltbezogener-gesundheitsschutz/formular.1508635.php

Suchen sie tiefergehende Informationen zu Gesundheitsschädlingen oder Lästlingen, folgen Sie dem entsprechenden Link:

Ratten
https://www.umweltbundesamt.de/wanderratte

Bettwanzen
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/171013_uba_rg_bettwanzen_bf.pdf

Flöhe
https://www.umweltbundesamt.de/floehe

Kopfläuse
https://www.umweltbundesamt.de/kopflaus

Eichenprozessionsspinner
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/gesundheitsamt/infektions-katastrophenschutz-und-umweltbezogener-gesundheitsschutz/eichenprozessionsspinner-1549471.php

Die gesetzliche Grundlage steht Ihnen auch hier zum Download zur Verfügung.

  • Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV)

    PDF-Dokument (39.7 kB)

telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Mittwoch von 9.00 Uhr -12.00 Uhr / 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr