Notwasser-/ Straßenbrunnen in Berlin
Zur Gewährleistung der Berliner Wasserversorgung im Notfall, dienen die ca. 2000 Straßenbrunnen.
Sie werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und von den Berliner Bezirksämtern betrieben.
Wo Sie sich an ihrem Wohnort im Notfall mit Wasser versorgen können, entnehmen Sie bitte folgendem Link:
https://umap.openstreetmap.de/de/map/strassenbrunnen-berlin_2234#12/52.5063/13.4723
Eigenwasserversorgunganlagen
In abgelegenen Bereichen der Außenbezirke Berlins, besteht keine Möglichkeit eines Anschlusses an das zentrale Trinkwassersystem der Stadt.
Deshalb kann es notwendig sein, einen eigenen Trinkwasserbrunnen zu betreiben. Solche Brunnen werden eigenwasserversorgungsanlagen genannt.
Die Nutzung von Grundwasser zur Eigenversorgung ist in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), sowie durch landesspezifische Wassergesetze und Verordnungen geregelt.
Die Errichtung von Brunnen zur Eigenversorgung in Berlin ist grundsätzlich anzeige- u. o. erlaubnispflichtig.
Diese Erlaubnis ist an bestimmte Auflagen gebunden, zu denen auch regelmäßige Wasseranalysen gehören.
Informationen zur Erteilung einer solchen Erlaubnis und den bestehenden Pflichten finden Sie hier:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/wasser/artikel.155530.php