Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form einer Zuwendung und wird in der Regel als Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekförderung (ANBest-P).
- Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
- Die Förderung von Theatern oder Gruppen, die gegenwärtig institutionell oder strukturell gefördert werden (z. B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte aus Mitteln des Landes Berlin), ist ausgeschlossen.
- Die Förderung von Baumaßnahmen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht explizit die Entwicklung künstlerischer Infrastruktur betrifft (z. B. Bühnen, mobile Spielmöglichkeiten).
- Die Förderung von Projekten aus der Vergangenheit oder solchen, die – auch in Teilen – bereits begonnen haben, ist ausgeschlossen.
- Die Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben ist ausgeschlossen.
- Die Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind, ist ausgeschlossen.
Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen.
Antragstellung
Für eine Spielstättenförderung sowie eine Projektförderung wenden Sie sich bitte direkt an uns und besprechen die Antragstellung.
Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die zuständige Fachverwaltung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Beirates für Dezentrale Kulturarbeit.
Unter der folgenden E-Mail-Adresse können Sie eine telefonische Beratung vereinbaren:
azarm.golshani@ba-tk.berlin.de