KiA-Programm: Aufführungsprämien für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen

Die Antragsfrist für Aufführungen im Jahr 2024 endet am 31. Januar 2024.

Das KiA-Programm fördert die Etablierung und Durchführung von Theaterangeboten für Kinder und Jugendliche in den zwölf Bezirken Berlins. Die von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bereitgestellten Fördermittel werden dafür eingesetzt, die Versorgung mit Theaterangeboten in bislang nicht oder unterversorgten Stadträumen zu entwickeln und um bestehende dezentrale Strukturen im gesamten Stadtgebiet in ihrer Spielfähigkeit zu erhalten und zu stärken.

Zuwendungszweck/ Rechtsgrundlage

Der Fachbereich Kultur und Museum Treptow-Köpenick vergibt für das Haushaltsjahr 2023 Aufführungsprämien aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Höhe von rund 60.000,00 € zur Förderung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern und Akteuren und Akteurinnen im Bereich der Performing Arts für ein junges Publikum. Grundlage für die Ausreichung der Fördermittel ist die Leitlinie zum KiA-Programm vom 24. September 2021 in der Fassung der 1. Änderung ab 1. August 2022.

Fördergebiete KiA Treptow-Köpenick

Gegenstand der Förderung

Mit der Aufführungsprämie für Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen wird das Ziel verfolgt, teilbezirkliche Stadträume zu erschließen und zu versorgen, in denen bisher keine oder nur eine geringe wohnortnahe Versorgung stattfindet. Entsprechend werden die Aufführungsprämien auf Antrag für Theaterangebote gewährt, die von Einzelkünstlern, Einzelkünstlerinnen oder freien Gruppen ohne feste Spielstätte in Form von Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen für Kinder und Jugendliche in unterversorgten Stadträumen in Treptow-Köpenick organisiert und aufgeführt werden.

Alle Bezirke Berlins sind in sogenannte lebensweltlich orientierte Räume (LOR) eingeteilt.

In Treptow-Köpenick sind die derzeit für die Aufführungsprämie relevanten Prognoseräume:

  • Treptow-Köpenick 1 (0910)
  • Treptow-Köpenick 3 (0930)
  • Treptow-Köpenick 5 (0950)

Eine grafische Übersicht der relevanten Prognoseräume sowie eine Übersicht möglicher Spielstätten finden Sie im Download-Bereich.

Interaktive Karte

Mit dem Aufruf des Inhaltes erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an FB Vermessung Treptow-Köpenick (Hosting SRP GmbH) übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

_Bitte Adresse auswählen und dann zur Sachdatenanzeige in die Karte klicken_

Art und Umfang der Förderung

Die Aufführungsprämie wird als pauschalierte Zuwendung nach Durchführung der Veranstaltung(en) und Vorlage des/ der entsprechenden Nachweise(s) gewährt.

Die Höhe der Aufführungsprämie beträgt max. 1.400,00 € pro Einzelveranstaltung und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 400,00 € für eine von einer Einzelperson organisierte und durchgeführte Veranstaltung.
  • Erhöhung der Prämie um jeweils 250,00 € für jede weitere insbesondere künstlerisch tätige Person pro Veranstaltung.
  • Bei mehr als fünf beteiligten Akteuren und Akteurinnen reduziert sich die individuelle Prämie aufgrund des Maximalbetrages i. H. v. 1.400,00 € entsprechend.

_Rechenbeispiel bei 2 Künstlern + 1 Techniker oder Technikerin: 400,00 € + 250,00 € + 250,00 € = 900,00 €_

Fördervoraussetzungen und formale Kriterien

  • Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Einzelkünstler, Einzelkünstlerinnen und freie Gruppen ohne feste Spielstätte, die vorrangig in Berlin tätig sind und dort Projekte konzipieren und umsetzen.
  • Gefördert werden Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen an eindeutig benannten Veranstaltungsorten innerhalb der o. g. Prognoseräume.
  • Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht stattgefunden haben und bis max. 1.12. des Jahres durchgeführt werden.
  • Die Aufführungsprämie wird nur für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von 30 min. gewährt.
  • Für geförderte Aufführungen wird ein Mindesteintrittspreis von 5,00 € pro Zuschauer oder Zuschauerin empfohlen.
  • Vorausgesetzt werden die künstlerische Qualität der Angebote und die entsprechende Qualifikation der mitwirkenden Künstler und Künstlerinnen. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Anlagen zum Antrag sowie ggf. unter Berücksichtigung online verfügbarer Arbeitsproben.

Ausgeschlossen ist die Förderung kommerziell realisierbarer Vorhaben sowie die Förderung solcher Vorhaben, die von kulturellen Institutionen, schulischen Einrichtungen sowie Trägern der freien Jugendhilfe in Berlin im Rahmen ihrer jeweiligen Regelaufgaben aus Eigenmitteln zu realisieren sind.

Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Ihre Verfügbarkeit ist die grundsätzliche Bedingung für die Bewilligung der entsprechenden Zuwendungen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsstellung

Die Beantragung erfolgt zweistufig innerhalb der aktuellen Antragsfrist:
1.) unter Einreichung des gescannten ausgefüllten und im Original unterschriebenen Antragsformulars inkl. der u. g. Anlagen an Kukturförderung.

sowie

2.) unter Einreichung des ausgefüllten und im Original unterschriebenen Antragsformulars inkl. jeweils einem Ausdruck der u. g. Anlagen an:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kultur und Museum
z. Hd. Mechthild Ermisch
PF: 91 02 40
12414 Berlin

Anlagen zum digitalen und analogen Antragsformular sind:

  • künstlerische Kurzbiografie des Künstlers, der Künstlerin bzw. Gruppe (Anlage 1), formlos als PDF-Dokument
  • Kurzbeschreibung des Angebotes (Anlage 2), formlos als PDF-Dokument
  • Übersicht der Preisgestaltung (Anlage 3), formlos als PDF-Dokument
  • Spielstättenbestätigung inkl. vereinbarter Aufführungstermine (Anlage 4), .docx-Mustervorlage im Downloadbereich
  • Formular „Aufführungsort“ mit ausgefülltem Antragssteil (Anlage A), .docx-Mustervorlage im Downloadbereich
  • Formular „Datenverarbeitung“ ausgefüllt, .pdf-Mustervorlage im Downloadbereich
  • wenn vorhanden Nachweis KSK-Mitgliedschaft, Nachweis kulturelle Förderung durch Bezirk oder Senat innerhalb der letzten 5 Jahre, JKS-Mitgliedschaft

Nur vollständig online und analog eingereichte Anträge werden bearbeitet. Im Anschluss an die Veranstaltung(en) ist das ausgefüllte und im Original unterschriebene Nachweisformular bis spätestens vier Wochen nach der letzten Veranstaltung postalisch einzureichen.

Vergabe der Fördermittel

Die Bewilligung der Aufführungssprämie(n) ist abhängig von der Erfüllung der genannten Voraussetzungen und erfolgt nach Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge und einer fachlichen Prüfung durch den Fachbereich Kultur und Museum.

Download-Bereich

  • KiA – Antrag Aufführungsprämie

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (26.6 kB) - Stand: 03/ 2023

  • Anlage A: Aufführungsorte

    DOCX-Dokument (28.4 kB)

  • Muster Spielstättenbestätigung

    DOCX-Dokument (17.8 kB)

  • KiA-Aufführungsprämie Nachweisformular

    DOCX-Dokument (27.5 kB)

  • Leitlinie für das KiA-Programm

    PDF-Dokument (230.4 kB)

  • Datenverarbeitung/ Information nach Art. 13 DSGVO für Antragsstellende

    PDF-Dokument (601.5 kB)

  • Übersichtskarte Fördergebiete KiA Treptow-Köpenick

    PDF-Dokument (17.9 MB)

  • Übersicht möglicher Spielstätten

    PDF-Dokument (450.4 kB)

Logo Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

  • Logo Bezirksamt Treptow-Köpenick

    PNG-Dokument (48.7 kB)

  • Logo Bezirksamt Treptow-Köpenick

    PDF-Dokument (348.3 kB)

Logo KiA-Programm, Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin

  • Logo KiA

    PNG-Dokument (8.5 kB)

  • KiA Logo schwarz weiß

    PNG-Dokument (11.9 kB)