Verordnung für als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume und Findlinge wird neu gefasst

Bäume im Treptower Park

Pressemitteilung vom 08.01.2021

Wie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitteilt, wird die derzeit gültige Verordnung für als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume und Findlinge neu gefasst.

Aufgrund ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sollen künftig 643 Bäume und 70 Findlinge nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturdenkmal erklärt werden.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird gemäß § 27 Absatz 3 Berliner Naturschutzgesetz öffentlich ausgelegt. Betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürgern erhalten somit die Möglichkeit, sich einzubringen. Insbesondere diejenigen, die Eigentümerin oder Eigentümer der Bäume und Findlinge beziehungsweise von Grundstücken sind, auf denen sich die Bäume und Findlinge befinden, oder die dort Nutzungsrechte haben (zum Beispiel Pächterinnen und Pächter, Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber).

Sie können vom 18. Januar 2021 bis einschließlich 17. Februar 2021
  • die Unterlagen (Text der Verordnung, Anlagen mit den Listen der Bäume und Findlinge, Begründung für die geplanten Regelungen) einsehen:
    • Online über die Internetseite www.berlin.de/naturschutz-ausweisung/
    • vor Ort im Dienstgebäude der
      • Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
        Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
        Erdgeschoss, Raum 047 (bitte die Ausschilderung beachten)
        von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr
        oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: (030) 9025 1045
        Hinweis: Vor Ort gelten die allgemeinen Schutz- und Hygieneregelungen
        des Robert Koch-Institutes zur Eindämmung der Ausbreitung des
        Coronavirus SARS-CoV-2. Beim Betreten des Dienstgebäudes ist das
        ordnungsgemäße Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich,
        sofern keine Ausnahmegründe gemäß der geltenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnungn vorliegen. Bei der Einsichtnahme können
        Wartezeiten entstehen, da der Auslegungsraum nur einzeln betreten
        werden darf.
  • Ihre Stellungnahme abgeben:
    • Online www.berlin.de/naturschutz-ausweisung/
    • vor Ort im Dienstgebäude der Senatsverwaltung (Adresse und Einzelheiten siehe oben) liegt im Auslegungsraum ein Formular für eine Stellungnahme.
      Sie können Ihre Stellungnahme direkt dort einwerfen.
    • mit der Post Sie können das vor Ort mitgenommene Formular nutzen, es über die oben genannte Internetseite herunterladen oder Ihre Stellungnahme
      formlos und schriftlich verfassen und mit der Post an folgende
      Adresse senden:
      Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – III B 2
      Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin