Die UN-Behindertenrechtskonvention

Reigen bunter Papierfiguren.

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag zur Wahrung und Stärkung der universellen Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen und wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

Die Konvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte mit Blick auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Im Einzelnen behandelt das Übereinkommen zum Beispiel das Recht auf Zugang zu Bildung, das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.
Nach der Unterzeichnung durch die Bundesrepublik 2009 ist sie geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umzusetzen ist.

Auch das Bezirksamt Treptow-Köpenick ist nach dem Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) dazu verpflichtet, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bezirk voranzutreiben. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in Treptow-Köpenick uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe zu garantieren.

Gesetz

Die UN-BRK im Wortlaut

Zum Volltext der UN-Behindertenrechtskonvention beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen

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Das LGBG im Wortlaut

Zum Volltext des Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (LGBG ) bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Weitere Informationen

vier junge Frauen mit Behinderung lachen in die Kamera

Treptow-Köpenick bringt „Agenda: Mehr Inklusion.“ auf den Weg

In Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Bezirk Treptow-Köpenick wurde ein wichtiger Schritt getan: Das Bezirksamt hat die Entwicklung der „Agenda: Mehr Inklusion.“ gestartet. Weitere Informationen

Verschiedene Menschen bei der Arbeit im modernen Büro

Handlungsfelder der "Agenda: Mehr Inklusion"

Die Agenda „Mehr: Inklusion“ soll durch zwölf Handlungsfelder gegliedert werden, die sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Weitere Informationen

Koordinierungsstelle für die Umsetzung UN-BRK nach LGBG