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Die UN-BRK im Wortlaut
Zum Volltext der UN-Behindertenrechtskonvention beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Weitere Informationen
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Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag zur Wahrung und Stärkung der universellen Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen und wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
Die Konvention schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte mit Blick auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Im Einzelnen behandelt das Übereinkommen zum Beispiel das Recht auf Zugang zu Bildung, das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.
Nach der Unterzeichnung durch die Bundesrepublik 2009 ist sie geltendes Recht in Deutschland, welches von allen staatlichen Stellen umzusetzen ist.
Auch das Bezirksamt Treptow-Köpenick ist nach dem Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) dazu verpflichtet, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bezirk voranzutreiben. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in Treptow-Köpenick uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe zu garantieren.