Was ist Inklusion?

Kleiner Junge spielt Freesbee mit einer Person im Rollstuhl

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderungen – gleichberechtigt und selbstbestimmt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können.

Inklusion geht über Integration hinaus: Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen an bestehende Strukturen „anzupassen“, sondern darum, Strukturen von Anfang an so zu gestalten, dass alle Menschen darin Platz haben – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Wer sind Menschen mit Behinderungen?

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sind Menschen mit Behinderungen Personen, die langfristige körperliche, seelische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt in der Regel ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert. Artikel 1 Satz 2 UN-Behindertenrechtskonvention

Was bedeutet das für die bezirkliche Verwaltung?

Die Bezirksverwaltung Treptow-Köpenick trägt die Verantwortung, Inklusion im Bezirk aktiv zu gestalten. Das bedeutet konkret:

  • Angebote, Dienstleistungen, Informationen und Entscheidungsprozesse sind barrierefrei zugänglich – für alle.
  • Maßnahmen und Entscheidungen werden gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen entwickelt.
  • Unterschiedlichkeit wird als Normalität anerkannt – nicht als Ausnahme.
  • Die Verwaltung setzt gezielt Maßnahmen um, um Benachteiligung abzubauen und Teilhabe zu fördern – im Einklang mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG).
  • Barrieren – bauliche, digitale, kommunikative, soziale und institutionelle – werden systematisch erkannt, abgebaut und vermieden.

Inklusion ist ein fortlaufender Prozess, der Zusammenarbeit und Veränderungsbereitschaft auf allen Ebenen erfordert. Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand ausgeschlossen wird – und die Bürger:innen aus Treptow-Köpenick mitgestalten können.

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Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen

Koordinierungsstelle für die Umsetzung der UN-BRK nach LGBG