Drucksache - 0644/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob ungenutzter Wohnraum im Fachvermögen des Bezirkes für Betriebswohnungen zur Verfügung gestellt werden könnte. Solche Wohnungen sollten an einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag beim Bezirksamt gebunden sein. Wohnungen, die nicht im Zustand sind, vermietet zu werden, sollten verbilligt vermietet werden, wenn die Mitarbeiter sie selbst sanieren. Bei einem Arbeitgeberwechsel fielen die Dienstwohnungen ans Bezirksamt zurück.
Begründung:
Wir brauchen dringend neues Personal und müssen versuchen unsere guten Mitarbeiter im Bezirksamt zu halten, damit sie nicht abgeworben werden. Mit solchen Betriebswohnungen gewinne man enorm an Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Das sichert unseren Personalstamm und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten Job und Familie besser koordinieren.
Der Antrag wurde am 30.01.2024 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen, da er durch Amtshandeln erledigt ist.
Voigt Ausschussvorsitzender |
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