Drucksache - 0395/VI  

 
 
Betreff: Massiven Wohnungsleerstand in Steglitz-Zehlendorf transparent erfassen und konsequent ahnden
Status:öffentlichAktenzeichen:234/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Imhof-Speckmann/Dr. Egginger-Gonzalez
2. Gruner
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
09.11.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste Empfehlung
16.11.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
29.11.2022 
12. außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 29.11.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Leerstand von Wohnhäusern und Wohnungen, der länger als ein Jahr besteht, zu erfassen und der Bezirksverordnetenversammlung in geeigneter Art und Weise darüber mindestens quartalsweise zu berichten. Die Berichte sollen zudem auch die fortlaufenden Maßnahmen des Bezirksamtes zur Beendigung des Leerstandes aufzeigen.

 

Begründung:

 

In Steglitz-Zehlendorf fehlen sehr viele Wohnungen. Gleichzeitig stehen an allen Ecken und Enden Wohnimmobilien leer:

  • Der Steglitzer-Kreisel ist nur eines der prominentesten Beispiele - hier sollen seit 5 Jahren ohne jeden Fortschritt 300 Luxuswohnungen entstehen.
  • In Lichterfelde West stehen seit ca. 2 Jahren zahlreiche Wohnungen in den ehemaligen Eisenbahnerhäusern in der Köhlerstraße 6-8 leer.
  • In unmittelbarer Nähe in der Steinäckerstraße 7, der Kommandantenstraße 92 und dem Weddigenweg 51 verfallen drei historische Villen.
  • Der Gardeschützenweg 3 ist ein weiterer Dauerbrenner des Leerstandes und Verfalls von Wohnimmobilien im Bezirk.
  • In der Eisenbahnersiedlung in Lankwitz wird seit weit mehr als einem Jahr massiver Wohnungsleerstand (mehr als 100 Wohnungen) durch das Bezirksamt genehmigt, obwohl der Eigentümer offensichtlich Gründe dafür vorschiebt.
  • Auch das Haus Finckensteinallee 19 steht seit vielen Jahren leer.
  • In der Morgensternstraße 25 verfällt ein großes Wohnhaus, das mehreren Familien Wohnraum bieten könnte.
  • In der Schützenstraße 42 steht ebenfalls in bester Lage seit mehreren Jahren ein Mehrfamilienhaus leer.
  • Leerstand gab und gibt es auch bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern wie in der Boetticherstraße 7b, der Hildburghauser Straße 84 und Fügener Weg 15 und 34 sowie unter vielen anderen Adressen im Bezirk.
  • Weiterhin Leerstand von über 60 Wohnungen besteht in der Waltraudstraße 45. Auch wenn dieser nun beseitigt wird, wurde der Leerstand über viele Jahre vom Bezirksamt geduldet.
  • Zurzeit insgesamt fast 40 Leerstandsmeldungen in Steglitz-Zehlendorf listet der ehrenamtlich erstellte Leerstandsmelder (https://www.leerstandsmelder.de/berlin) auf.

 

Die bei der Linksfraktion Steglitz-Zehlendorf bekannten Leerstände bei Wohnimmobilien sind sicherlich nur die Spitze des Eisberges. Es gilt endlich politisch anzuerkennen, dass (spekulativer) Leerstand von Häusern und Wohnungen einer der Elefanten im Raum der Berliner Wohnungskrise ist. Dieser Leerstand muss konsequent erfasst und geahndet werden. Dies kann nicht Aufgabe engagierter Bürger*innen sein, die aus Frust über das Nichthandeln der Behörden den Leerstandsmelder ins Leben gerufen haben. Vielmehr sind Ahndung und Beseitigung von (spekulativem) Leerstand eine staatliche Aufgabe. Hier braucht es dringend mehr Anstrengungen und mehr Transparenz. Zum Leerstand von Wohnimmobilien kommt im Bezirk noch der (spekulative) Leerstand von Gewerbeimmobilien wie beispielsweise im Reichensteiner Weg 22, am Kranoldplatz oder der Lankwitzer Straße 17 hinzu. Investoren spekulieren auch mit Seniorenwohnungen wie am Ostpreußendamm 31. Massiven Leerstand gibt es zudem bei Bundesimmobilien wie z. B. im sogenannten Dahlemer Dreieck oder aber auf dem Gelände des Bundesnachrichtendienstes im Gardeschützenweg. In diesen Fällen sind dieglichkeiten des Bezirksamtes leider sehr stark beschränkt, weswegen dieser Antrag eine Konzentration auf Wohnimmobilien fordert.

 

 

Der Antrag wurde am 16.11.2022 in der 6. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und bei Zustimmung von Linke mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kirsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Die BVV hat in ihrer 12. Sitzung am 29.11.2022 beschlossen:    

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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