BVV-Beschlüsse

Beschlüsse der BVV Steglitz-Zehlendorf

Übersicht der BVV-Beschlüsse

  • BVV-Beschlüsse der 6. Wahlperiode

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • BVV-Beschlüsse der 5. Wahlperiode

    PDF-Dokument (3.3 MB)

  • BVV-Beschlüsse der 4. Wahlperiode

    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • BVV-Beschlüsse der 3. Wahlperiode

    PDF-Dokument (2.2 MB)

Erläuterungen zu Beschlüssen und Vorlagen zur Kenntnisnahme

1. Was passiert mit den Beschlüssen der BVV?
Gemäß § 12 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz regt die BVV Verwaltungshandeln durch Beschlüsse an. Das Bezirksamt informiert die BVV innerhalb der in § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV vorgebenen Frist von neun Monaten über deren Umsetzung in Form einer „Vorlage zur Kenntnisnahme“.

2. Liegt bereits eine Vorlage zur Kenntnisnahme zu einem Beschluss vor?
Ob zu einem Beschluss bereits eine Vorlage zur Kenntnisnahme vorliegt, ist den oben stehenden Übersichten der BVV-Beschlüsse zu entnehmen.

3. Wie finde ich eine Vorlage zur Kenntnisnahme?
Vorlagen zur Kenntnisnahme nehmen Bezug auf einen Beschluss der BVV, der wiederum auf einer Drucksache beruht, die in die BVV eingebracht wurde. Daher sind in den obigen Übersichten aller BVV-Bechlüsse auch die Drucksachennummern aufgeführt. Durch Anklicken der Drs.-Nr. gelangen Sie zu der jeweiligen Drucksache. Dort kann rechts oben bei “Anlagen” der Beschluss sowie die dazu gehörige Vorlage zur Kenntnisnahme eingesehen werden. Alternativ können Drucksachen unter dem Menüpunkt “Drucksachen” gesucht werden.

4. Erfordert jeder BVV-Beschluss eine Vorlage zur Kenntnisnahme?
Zu einer Reihe von Beschlüssen sind keine Vorlagen zur Kenntnisnahme erforderlich. Hierzu gehören z.B. BVV-interne Angelegenheiten wie die Wahl von Bürgerdeputierten oder die Vergabe von BVV-Sondermitteln. Das Gleiche gilt für viele Vorlagen zur Beschlussfassung. In diesen informiert das Bezirksamt die BVV über seine Tätigkeit und bittet, diese durch einen entsprechenden Beschluss der BVV zu bestätigen.

5. Warum sind Beschlussnummern und Drucksachennummern nicht identisch?
Für die Plenumssitzung erhält jede eingebrachte Angelegenheit eine eigene Drucksachen-Nr.. Jedoch wird nicht zu jeder Drucksache auch ein Beschluss gefasst, z.B. werden Große und Kleine Anfragen in der Sitzung mündlich beantwortet. Auch Vorlagen zur Kenntnisnahme (nähere Erläuterungen), die das Bezirksamt der BVV vorlegt, erhalten zwar eine Drucksachennummer, erfordern jedoch keinen Beschluss, da sie, wie der Name es sagt, in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung lediglich zur Kenntnis genommen werden.

6. Wo finde ich Beschlüsse und Vorlagen zur Kenntnisnahme früherer Wahlperioden?
Die Beschlüsse der 1. Wahlperiode finden Sie im Archiv der Bezirksverordnetenversammlung. Das oben beschriebene Suchsystem, mit dem man zu einem Beschluss die entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme finden kann, funktioniert erst ab der 3. Wahlperiode. Die zu den Beschlüssen gehörenden BA-Vorlagen zur Kenntnisnahme der 1. und 2. Wahlperiode sind deshalb jeweils separat aufgelistet.