Vorlagen zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt informiert die BVV über bestimmte Sachverhalte formal mit Vorlagen zur Kenntnisnahme (VzK). Die Vorlagen werden wie folgt unterschieden:

Vorlagen zur Kenntnisnahme, die sich auf einen Beschluss der BVV beziehen
Diese sind der Drucksache zugeordnet, die dem Beschluss zugrunde lag. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Vorlagen zur Kenntnisnahme mit eigener Drucksachennummer
Mit diesen Vorlagen gibt das Bezirksamt Sachverhalte zur Kenntnis, bei denen die BVV nach § 12 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetz ein Mitwirkungsrecht hat, wie z.B. bei Haushaltsangelegenheiten und Bebauungsplänen. Die Vorlagen werden auf die Tagesordnung der BVV gesetzt und erhalten eine Drucksachennummer und sind bei den Drucksachen zu finden.

Vorlagen zur Kenntnisnahme ohne Drucksachennummer
Mit diesen Vorlagen informiert das Bezirksamt die BVV eigeninitiativ über bestimmte Aktivitäten. Die Vorlagen werden in den Mitteilungen des Vorstehers veröffentlicht und sind nachfolgend einsehbar:

6. Wahlperiode
5. Wahlperiode
4. Wahlperiode
3. Wahlperiode