Drucksache - 0280/VI  

 
 
Betreff: Bleibt das Bezirksamt bei der Einschätzung zu einer möglichen LZA auf Steglitzer Damm in Höhe Buhrowstraße?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Ziffels 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.06.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Bleibt das Bezirksamt bei der Einschätzung, dass eine LZA auf dem Steglitzer Damm in Höhe Buhrowstraße zu sehr den Verkehrsfluss behindert?

 

2)   Wenn Verkehr aus den Augen der schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen gedacht werden soll, spricht das nicht eher für eine LZA, zumal viele an dieser Stelle Querende nicht die in einiger Entfernung liegende LZA nutzen?

 

3)   Ist schon einmal darüber nachgedacht worden, ggf. den Standort der bestehenden Ampel in Höhe der Buhrowstraße zu versetzen?

 

4)   Welche anderen verkehrlichen Pläne/Ideen gibt es für den Abschnitt des Steglitzer Damms?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

Fragen 1-3:

 

Die ersten drei Fragen beantworte ich im Zusammenhang. Es stimmt, dass viele Menschen, ob sie aus der S-Bahn oder aus dem Wohngebiet rund um die Buhrowstraße kommen und den Steglitzer Damm direkt nach Norden überqueren wollen, in der Regel nicht erst nach Osten bis zur Ampel laufen, um dort wiederum zunächst die Crailsheimer Straße Richtung Osten zu passieren, dann den Steglitzer Damm nach Norden zu überqueren und schließlich auf der nördlichen Seite wieder in Richtung Westen zurückzulaufen. Die Prüfung des Standortes einer Ampel sowie deren Versetzung oder auch die Anpassung der Signalsteuerung obliegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Abteilung VI-Verkehrsmanagement. Die Position der zuständigen Abteilung wurde mit den Vorlagen zur Kenntnisnahme zu den BVV-Beschlüssen Nummer 1292/V und 0221/V entsprechend kommuniziert. Einer der Hauptargumente war bzw. ist die Gewährleistung des Verkehrsflusses für die aus der Crailsheimer Straße kommenden, nordwestlich in den Steglitzer Damm links abbiegenden Autofahrenden, die laut zuständiger Abteilung einen ganz großen Anteil der aus dieser Straße ausfahrenden Verkehrsteilnehmenden ausmachen. Eine Ampelmaßnahme westlich der Crailsheimer Straße würde, ob durch Ergänzung einer oder Versetzung der Ampel, den KFZ-Verkehrsfluss insgesamt behindern. Das Bezirksamt kann den direkten Einfluss solcher Maßnahmen auf den Verkehr nicht abschließend beurteilen, ist aber gegenüber der Installierung einer Ampel in Höhe der Buhrowstraße grundsätzlich offen.

 

Die Senatsverwaltung hat jenseits einer Ampelmaßnahme auch alternative Querungshilfen an dieser Stelle durchgespielt. Im Zusammenhang mit der Haltestelle auf der Nordseite des Steglitzer Damms und des dortigen Baumbestandes ist es aber nicht gelungen, eine geeignete Stelle für einen Fußngerüberweg zu finden. Für so eine Maßnahme wäre laut zuständiger Abteilung eine umfangreiche Planung für bauliche Veränderungen notwendig. An dieser Stelle ist zu betonen, dass aus Sicht des Bezirksamtes, ob durch eine Ampel oder durch einen Fußnger*innenüberweg, in jedem Fall eine fußnger*innengerechte Maßnahme in Höhe der Buhrowstraße notwendig ist.

 

Frage 4:

 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass es im Bereich des S-Bahnhofes Südende Forderungen von Anwohnenden und Initiativen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gibt. Bereits am 12. Januar dieses Jahres habe ich einen Vor-Ort-Termin mit Anwohnenden und der Bezirks- und Senatsverwaltung zu diesem Thema durchgeführt. Dabei ging es auch um die Querung des Steglitzer Damms westlich der Einmündung der Buhrowstraße. Das Bezirksamt ist, wie bereits in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 bis 3 erwähnt, der Auffassung, dass in diesem Bereich gerade auch vor dem Hintergrund der Schulwegsicherheit in jedem Fall eine fußnger*innengerechte Maßnahme getroffen werden muss. Mein Büro führt gemeinsam mit dem Verkehrsausschuss der Grundschule am Insulaner und der Anwohnerinitiative Crailsheimer Straße am Freitag, den 01.07.2022, im Haus der Musik in der Grabertstraße eine Beteiligungswerkstatt für den Bereich Südende durch. Hier stehen die Themen Schulwegsicherheit, Verkehrsberuhigung ebenso wie Barrierefreiheit auf der Tagesordnung. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde bereits veröffentlich, weitere Informationsaushänge erfolgen über den Verkehrsausschuss der Schule und die Anwohnerinitiative.

 

r unsere Vorlage zur Kenntnisnahme vom August 2018 hatte die Senatsverwaltung uns zugearbeitet, dass sie beabsichtigt, den Steglitzer Damm im Bereich zwischen der Liebenowzeile und der Attilastraße für den Radverehr zu ertüchtigen. Diese Planungen gehen voran. So sollen Radstreifen von der GB InfraVelo GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung UMVK und in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt am Steglitzer Damm zwischen Sembritzkistraße bzw. Liebenowzeile und Attilastraße markiert werden. Durch diese Maßnahme können auch Verbesserungen für den querenden Fußverkehr erzielt werden. Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr, also in 2022, umgesetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Urban Aykal

Bezirksstadtrat

 
 

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