Drucksache - 2225/V  

 
 
Betreff: Vorsicht an der Altdorfer Straße
Status:öffentlichAktenzeichen:1336/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.04.2021 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
05.05.2021 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau - Videokonferenz vertagt   
02.06.2021 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau - Videokonferenz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.06.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ST vom 02.06.2021
Beschluss vom 16.06.2021
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 21.09.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegebenenfalls in Absprache mit den zuständigen Stellen, an der Kreuzung Altdorfer Straße/Theklastraße/Glarner Straße viermal das Verkehrseichen 101 (allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Zusatzschild „Geänderte Vorfahrt“ aufzustellen.

 

Begründung:

 

Die Altdorfer Straße dient derzeit als Umleitungsstrecke für die Finckensteinallee. Sie ist an der o.g. Kreuzung nun als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, was verkehrlich richtig und sinnvoll ist. Aber selbst ein Vierteljahr nach der Änderung kommt es immer noch zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Zusammenstößen, da Verkehrsteilnehmer*innen unterschiedliche Auffassungen von der geltenden Vorfahrt haben. Des Weiteren ist die Sichtbeziehung aus der Glarner Straße heraus durch die bis zur Kreuzung parkenden Kfz erschwert.

 

 

Der Antrag wurde am 02.06.2021 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 16.06.2021 beschlossen:    

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegebenenfalls in Absprache mit den zuständigen Stellen, an der Kreuzung Altdorfer Straße/Theklastraße/Glarner Straße viermal das Verkehrseichen 101 (allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Zusatzschild „Geänderte Vorfahrt“ aufzustellen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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