Drucksache - 2225/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegebenenfalls in Absprache mit den zuständigen Stellen, an der Kreuzung Altdorfer Straße/Theklastraße/Glarner Straße viermal das Verkehrseichen 101 (allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Zusatzschild „Geänderte Vorfahrt“ aufzustellen.
Begründung:
Die Altdorfer Straße dient derzeit als Umleitungsstrecke für die Finckensteinallee. Sie ist an der o.g. Kreuzung nun als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, was verkehrlich richtig und sinnvoll ist. Aber selbst ein Vierteljahr nach der Änderung kommt es immer noch zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Zusammenstößen, da Verkehrsteilnehmer*innen unterschiedliche Auffassungen von der geltenden Vorfahrt haben. Des Weiteren ist die Sichtbeziehung aus der Glarner Straße heraus durch die bis zur Kreuzung parkenden Kfz erschwert.
Der Antrag wurde am 02.06.2021 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 16.06.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegebenenfalls in Absprache mit den zuständigen Stellen, an der Kreuzung Altdorfer Straße/Theklastraße/Glarner Straße viermal das Verkehrseichen 101 (allgemeine Gefahrenstelle) mit dem Zusatzschild „Geänderte Vorfahrt“ aufzustellen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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