Drucksache - 2188/V  

 
 
Betreff: IT-Ausstattung im Bezirk Steglitz-Zehlendorf – mobiles Arbeiten während und nach der Pandemie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Netzel
3. Dr. Stratievski
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz beantwortet   

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Wann wurden im Jahr 2020 die ersten mobilen Geräte (Laptops) für die Regionalen Sozialen Dienste des Jugendamtes geliefert und um wie viele Geräte handelte es sich? Wurde die Anschaffung mit bezirklichen Haushaltsmitteln getätigt oder erfolgte eine andere Finanzierung?

 

2)   Wann wurden weitere Laptops für den Bezirk beschafft? Wurde die Anschaffung mit bezirklichen Haushaltsmitteln getätigt oder erfolgte eine andere Finanzierung?

 

3)   Wenn Geräte mit Hilfe des Landes beschafft wurden: Wurden dem Senat/Land Zusagen über den Einsatzbeginn gemacht? Wenn ja, welche? Können diese Zusagen vollständig eingehalten werden?

 

4)   Ab wann wurden bzw. werden welche Geräte zur Erleichterung des mobilen Arbeitens im Bezirk zum Einsatz gebracht?

a)   in den Räumen des Bezirks.

b)   außerhalb mit Zugriff auf das Landesnetz?

Sind zusätzliche Voraussetzungen (Hard- und/ oder Software) dafür nötig bzw. nötig gewesen? Wenn ja, aus welchen Mitteln wurden die zusätzlichen Voraussetzungen finanziert bzw. müssen sie finanziert werden?

 

5)   Wurden Ämter bei der Verteilung der Geräte prioritär behandelt und warum?

 

6)   Entsprechen diese Geräte den aktuellen technischen Anforderungen im Sinne der beruflichen Aufgaben der Mitarbeitenden des Bezirksamtes? Verfügen diese Geräte über die aktuelle Sicherheitssoftware?

 

7)   Wie viele mobile Geräte (Laptops) kamen konkret in den Monaten der zweiten Corona-Welle (Oktober 2020 – Januar 2021) zum Einsatz um für die Beschäftigten den Arbeitsschutz zu gewährleisten?

 

8)   Wie viele Möglichkeiten zur Teilnahme an Videokonferenzen bzw. zur Organisation von Videokonferenzen stehen den Beschäftigten des Bezirksamtes zur Verfügung?

 

9)   Wurden die Mitarbeitenden des Bezirksamtes für den Umgang mit Geräten und installierten Programmen geschult?

 
 

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