Drucksache - 2131/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Kooperation mit dem BVV-Büro alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um die BVV Steglitz-Zehlendorf handlungs- und beschlussfähig zu machen. Die rechtliche Grundlage wird durch das "Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlungen in außergewöhnlichen Notlagen" am 14.01.2021 im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Es sind umgehend alle Vorkehrungen zu treffen, um die technischen, personellen und logistischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieses Gesetz sofort umgesetzt werden kann. Dazu zählt vor allem die Ermöglichung von Videokonferenzen.
Begründung:
Die BVV-Steglitz-Zehlendorf ist derzeit nicht in der Lage, Beschlüsse zu fassen, Anträge abzustimmen, Beratungen und Debatten zu führen. Weder dem Informationsrecht noch dem Kontrollrecht kann durch die demokratisch gewählten Verordneten derzeit nachgekommen werden. Auch die Anregung von Verwaltungshandeln ist ausgesetzt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Um demokratische Prozesse wieder zu ermöglichen, die Aufgabe der BVV sind, ist dringender Handlungsbedarf gegeben!
In der 96. Sitzung des Ältestenrats am 19.01.2021 ist die FDP-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 10.02.2021 in der 22. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Gruner Ausschussvorsitzender |
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