Drucksache - 2057/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird in Kooperation mit dem BVV-Büro ersucht, schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen für die Übertragung der BVV-Sitzungen im Internet bereitzustellen (Ankauf oder Beauftragung eines Dienstleisters) und fortan alle Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Ende der Legislaturperiode zu streamen. Im Übergang der jetzigen und nächsten Wahlperiode soll das Verfahren evaluiert werden (der BVV ist zu berichten). Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Verordneten sollen fortan zwei Redner*innenpulte zur Verfügung stehen. Eines, an dem die Redner*innen gefilmt werden und dessen Bilder ins Internet übertragen werden sowie eines ohne Kamera für die Verordneten, die nicht gefilmt werden möchten. Das gesprochene Wort wird in jedem Fall übertragen.
Zur Finanzierung dieses Pilotprojektes werden die Verordneten aller Fraktionen gebeten, in den Sitzungsmonaten einen Beitrag in Höhe der Aufwandsentschädigung für den Besuch der BVV-Sitzungen (zurzeit 30 Euro) an einen dafür einzurichtenden Fonds zu zahlen. Das Bezirksamt wird eine eventuell entstehende Differenz zum notwendigen Betrag im Jahr 2021 ausgleichen. Parallel zu diesem Verfahren soll sich das Bezirksamt gegenüber dem Berliner Senat für eine grundsätzliche Finanzierung digitaler Angebote der Bezirksverordnetenversammlungen einsetzen.
Begründung:
Viele andere Berliner Bezirke machen es vor – eine Übertragung der BVV-Sitzungen ins Internet ist möglich und sollte im Jahr 2020 und angesichts der Bekämpfung einer Pandemie eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein. Nur die beiden Fraktionen der Zählgemeinschaft von CDU und Grünen lehnen diese bürger*innenfreundliche Transparenzmaßnahme für Steglitz-Zehlendorf bisher immer wieder ab. Zuletzt machten sie dabei Persönlichkeitsrechte und die angeblich hohen Kosten einer Übertragung stark. Beide Argumente werden durch diesen Antrag entkräftet. So ist es Verordneten durch das Vorhandensein von zwei Sprechplätzen freigestellt, ob sie gefilmt werden oder nicht. Durch den einzurichtenden Fonds zur Übertragung der BVV-Sitzungen kommen theoretisch monatliche Einnahmen von 1650 Euro zusammen (von Januar bis August 2021 wären es bei sieben BVV-Sitzungen 11.550 Euro). Das ist vermutlich mehr als genug Geld, um einmalig Technik anzuschaffen und die BVV-Sitzungen zu übertragen oder einen Dienstleister zu beauftragen.
Der Antrag wurde am 10.02.2021 in der 22. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und mit 1 Ja-Stimme und 9 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 29.04.2021 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird in Kooperation mit dem BVV-Büro ersucht, schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen für die Übertragung der BVV-Sitzungen im Internet bereitzustellen (Ankauf oder Beauftragung eines Dienstleisters) und fortan alle Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Ende der Legislaturperiode zu streamen. Im Übergang der jetzigen und nächsten Wahlperiode soll das Verfahren evaluiert werden (der BVV ist zu berichten).“
Begründung: Unverändert.
Aufgrund der Änderung sieht der Ausschuss die Beratungsfolge als abgeschlossen an.
Der Ausschuss bittet den Ältestenrat, den Antrag erneut mitberatend in den Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen.
Perduss Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde in der 103. Sitzung des Ältestenrats am 12.05.2021 in den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung bleibt federführend.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 09.06.2021 in der 26. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird in Kooperation mit dem BVV-Büro ersucht, schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen für die Übertragung der BVV-Sitzungen im Internet bereitzustellen (Ankauf oder Beauftragung eines Dienstleisters) und fortan alle Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung bis zum Ende der Legislaturperiode zu streamen. Im Übergang der jetzigen und nächsten Wahlperiode soll das Verfahren evaluiert werden (der BVV ist zu berichten).“
Begründung: Entfällt.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
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Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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