Drucksache - 1989/V  

 
 
Betreff: Ein Klima-Rat für Steglitz-Zehlendorf – denn das Klima geht uns alle an!
Status:öffentlichAktenzeichen:1225/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
15.10.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung vertagt   
12.11.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
26.11.2020 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.01.2021 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE HHA vom 26.11.2020
Beschluss vom 20.01.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, spätestens drei Monate nach Beschlussfassung dieses Antrags einen neu zu schaffenden Klima-Rat Steglitz-Zehlendorf ins Leben zu rufen. Die vorrangigste Aufgabe des Klima-Rates wird es sein, einen Klimaplan für den Bezirk zu entwickeln, der verbindliche Ziele und Umsetzungsschritte enthält. Der Klimaplan soll bis Anfang 2022 vorliegen. Eine weitere Aufgabe des Klima-Rates ist die Entwicklung eigener Vorschläge zum bezirklichen Klimaschutz.

 

Dem Klima-Rat sollen angehören

  • im Bezirk aktive Umweltverbände, -vereine und auch in diesem Themenbereich engagierte private Initiativen,
  • die Stabsstelle für Nachhaltigkeit der FU,
  • alle Mitglieder des Bezirksamtes oder deren Vertretung
  • alle mit dem Klimaschutz befassten Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes
  • jeweils eine Verordnete/ein Verordneter pro BVV-Fraktion
  • sowie mindestens 6 geloste Bürger*innen des Bezirkes (repräsentativ für die Bevölkerungsstruktur), die sich im Vorfeld der Konstituierung für das Losverfahren anmelden können.

 

Teilnehmen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Struktur und Arbeitsweise des Klima-Rates orientiert sich an den Leitlinien „rger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (siehe https//leitlinien-beteiligung.berlin.de). Die Auftaktveranstaltung findet in Form eines durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder durch die zentrale Anlaufstelle für Beteiligungsfragen moderierten Workshops statt. Der Klima-Rat kann thematische Untergruppen bilden, die ihre Arbeitsergebnisse ins Gesamt-Gremium einbringen. Dort werden diese abschließend diskutiert und abgestimmt. Das Gesamt-Gremium tagt mindestens alle 6 Wochen. Der Klima-Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Klima-Rat hat Rede- und Antragsrecht in der BVV und in ihren Ausschüssen. Der Klima-Rat und seine Untergruppen hat Anspruch auf kostenfreie Nutzung bezirklicher Räume. Dem Klima-Rat wird eine angemessene Sachkostenpauschale zur Verfügung gestellt, so dass den dort engagierten Bürger*innen keine Kosten entstehen. Das Bezirksamt ist verpflichtet, dem Klima-Rat auf vorab formulierte Fragen zu antworten und gegebenenfalls Unterlagen, die zur Bewertung bestimmter Sachverhalte oder zur Erarbeitung des Klimaplans vonnöten sind, zur Verfügung zu stellen. Eine Ablehnung der Zuarbeit bedarf der Begründung. Der Klima-Rat kann zu bestimmten Fragen Expert*innen hinzuziehen. Die Kosten werden vom Bezirk übernommen. Die Finanzen, die für die Umsetzung der Beschlüsse des Klima-Rates bzw. der daraus resultierenden Beschlüsse der BVV erforderlich sind, werden vom Bezirk übernommen. Ist dies nicht möglich, besteht für das Bezirksamt die Verpflichtung, die Beantragung der Übernahme der Kosten durch andere Finanzierungsmöglichkeiten bei Land, Bund, EU (z.B. EFRE-Mittel) oder über Stiftungen in die Wege zu leiten. Auf öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP) wird verzichtet.

 

Begründung:

 

Klimaschutz ist ein umfassendes gesellschaftliches Thema. Jede*r ist davon betroffen. Jede*r kann einen Teil dazu beitragen, den Alltag umweltfreundlicher und klimagerechter zu gestalten. Zum Schutze der Umwelt sind konsequente Schritte erforderlich. Es bedarf kreativer und alltagstauglicher Lösungen. Im Bezirk ist es aus den vorhandenen personellen und strukturellen Ressourcen heraus nicht gelungen, einen dringend benötigten Klimaplan aufzustellen, geschweige denn ihn umzusetzen. Dies ist auch dem bezirklichen Klimaschutzbeirat nicht gelungen. Zudem ist der Klimaschutzbeirat personell nicht gut aufgestellt und es fehlen viele Akteur*innen, um ihn zu einem aussagekräftigen und arbeitsfähigen Gremium zu machen. Ebenso fehlt dem Gremium die Handlungskompetenz. Aus diesem Grund sollte er durch ein größeres, durch die Bürger*innen stärker legitimiertes und daher demokratisches Gremium ersetzt werden. Um Wirkung zu zeigen, muss der neu zu schaffende Klima-Rat mit starken Kompetenzen ausgestattet sein. Es wäre das erste nach den Grundsätzen der Bürger*innenbeteiligung agierende Gremium im Bezirk, das tatsächlich mit der entsprechenden Handlungsfähigkeit ausgestattet ist. In den vergangenen Jahren haben sich auch in Steglitz-Zehlendorf viele kleinere und größere Vereinigungen gegründet und zusammengefunden, deren Anliegen der Klimaschutz global, aber auch im Bezirk ist und die sich in unterschiedlichen Themenfeldern hohe inhaltliche Kompetenz zu Fragen des Umwelt- und Naturschutzes erworben haben. Dieses Know-How zu bündeln und es zu nutzen ist ein sinnvolles Unterfangen, von dem der Bezirk Steglitz-Zehlendorf nur profitieren kann.

 

 

Der Antrag wurde am 12.11.2020 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und mit 1 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 26.11.2020 in der 50. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 44. Sitzung am 20.01.2021 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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