Drucksache - 1902/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Havelchaussee auf dem Abschnitt zwischen Postfenn und Kronprinzessinnenweg an den Wochenenden und möglicherweise auch an Feiertagen für den privaten Fahrzeugverkehr gesperrt wird.
Begründung:
Die Havelchaussee bietet sich gut als autofreie Straße an. Bereits in der Vergangenheit wurde die Havelchaussee für den privaten Autoverkehr gesperrt. Insbesondere an den Wochenenden im Frühjahr und Sommer drängen sich Autofahrer neben Fahrradfahrern auf der Havelchaussee. Um diese Konflikte aufzulösen und um die Strecke für Radfahrer und Fußgänger attraktiver zu machen, bietet sich die Sperrung der Havelchaussee für den privaten Fahrzeugverkehr an den Wochenenden an.
In der 83. Sitzung des Ältestenrats am 16.06.2020 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
In der 89. Sitzung des Ältestenrats am 07.10.2020 hat die Linksfraktion ihren Beitritt zum Antrag wieder zurückgenommen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 03.02.2021 in der 23. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Havelchaussee auf dem Abschnitt zwischen Postfenn und Kronprinzessinnenweg an den Wochenenden und möglicherweise auch an Feiertagen für den Kfz-Durchgangsverkehr mit Ausnahme von Bussen gesperrt wird.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.03.2021 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 03.02.2021 mit 4 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 47. Sitzung am 21.04.2021 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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