Drucksache - 1786/V  

 
 
Betreff: Kein Bebauungsplan X-B 6-30 für Lichterfelde-Süd (Parks-Range) ohne das Grundeigentum des Landes Berlin an der „Grünen Mitte“/ „Lichterfelder Weidelandschaft“
Status:öffentlichAktenzeichen:1145/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Semler
3. Macmillan, Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.02.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
18.06.2020 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
08.09.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE StaplWi vom 08.09.2020
Beschluss vom 16.09.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf wird keinen Beschluss über die vorzeitige Planreife oder ein Bebauungsplan XB 6-30 für Lichterfelde-d (Parks Range) fassen, solange das Grundeigentum für die „Grüne Mitte“/Lichterfelder Weidelandschaft“ nicht beim Land Berlin oder dem Bezirk Steglitz Zehlendorf liegt oder durch eine andere rechtssichere Gestaltung sichergestellt ist, dass deren ökologisch wichtiger Bestand insbesondere der Weidewirtschaft dauerhaft gesichert ist.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung will mit dem Bebauungsplan nicht nur die stadtplanerische Gestaltung in dessen Geltungsbereich sicherstellen, sondern auch den dauerhaften Erhalt und Bestand der so genannten „Grünen Mitte“, die aufgrund des dortigen ökologisch wichtigen Bestandes an Pflanzen und Tieren aktuell nicht bebaubar ist und auch so bleiben soll. Solange das Eigentum an dieser Fläche in privater Hand ist, besteht die Versuchung, dieses Gelände auch unter Zuhilfenahme aktuell beobachtbarer langer Trockenphasen, die dem Klimawechsel durch Erd-Erwärmung geschuldet sind, und Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie der Reduzierung der Anzahl der Pferde und dadurch der Beweidungsfläche oder dem Einsatz von Schafen so zu ändern, dass eine Schutzwürdigkeit des ökologischen Besatzes nicht mehr gegeben ist und somit Bauerwartungsland entsteht. Um den Eigentümer vor dieser Versuchung zu bewahren, muss das Eigentum an dieser Fläche an die öffentliche Hand (Land Berlin oder Bezirk Steglitz-Zehlendorf) gehen oder dies durch andere geeignete öffentlich-rechtliche Maßnahmen spätestens zum Zeitpunkt der Beschlüsse über eine etwaige vorzeitige Planreife oder die Wirksamkeit eines Bebauungsplans dauerhaft sichergestellt sein.

 

hrend der bisherige Eigentümer und potentielle Investor zu Beginn des Planungsverfahrens nahezu als sicher dargestellt hatte, dass entweder das Land Berlin oder der potentielle Träger von Pflegemnahmen für dieses Areal Eigentümer der Fläche werden sollte, ist aktuell nur noch von langfristigen Pachtverträgen die Rede. Derartige rechtliche Regelungen stellen nicht das oben geschilderte Interesse der BVV sicher, einerseits Planungsrecht für das bebaubare Areal und einen dauerhaften rechtssicheren Schutz für die ökologisch wertvolle Fläche der „Grünen Mitte“ zu gewährleisten. Dies gilt zudem, wenn der Eigentümer nicht bereit ist, die Kosten für den Erhalt und die Sicherung des Bestandes der „Grünen Mitte“ selbst zu tragen, wie gegenwärtig wohl die aktuelle Situation ist. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand in Gestalt des Landes Berlin oder des Bezirksamtes die Kosten und vermutlich auch die Regie für die Erhaltungsmaßnahmen der „Grünen Mitte“ tragen soll. Dies ist nur vertretbar, wenn der dauerhafte Bestand der „Grünen Mitte“ gesichert ist, wobei die konkrete rechtliche Gestalt einer derartigen Sicherung im Ergebnis ohne Belang ist, wenn der von der BVV gewollte Schutz damit sichergestellt wird.

 

 

In der 76. Sitzung des Ältestenrats ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 18.06.2020 in der 33. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und mit 2 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 08.09.2020 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 41. Sitzung am 16.09.2020 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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