Drucksache - 1568/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die zuständigen Stellen um Prüfung zu bitten, ob die Gaslaternen im Verlauf des Quermatenweges Nummer 28 bis 112 unter Wahrung des Denkmalschutzes auf LED-Licht umgestellt werden können, so dass das alte Erscheinungsbild annähernd gewahrt bleibt.
Begründung:
Die Gaslaternen-Straßenbeleuchtung ist in den vergangenen Jahren im Bereich des Quermatenweges und der anliegenden Wohnstraßen sukzessive auf zeitgemäße, kostensparende LED-Beleuchtung umgestellt worden: Die sehr alte Gaslaternenbeleuchtung ist maximal ineffizient in Bezug auf Energieverbrauch, Unterhaltungs- und Betriebskosten (vgl. BVV-Drs. 300/V). Zudem erhöht die neue LED-Beleuchtung durch eine höhere Leuchtkraft die soziale Sicherheit. Von der Umstellung ausgespart blieb der Abschnitt Quermatenweg-Hausnummern 28-122, weil dieser im Bereich „Waldsiedlung Krumme Lanke“ gelegene Abschnitt unter Denkmalschutz steht.
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Der Antrag wurde am 27.11.2019 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
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