Drucksache - 1536/V
1. Gegenstand der Vorlage: Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Doppelhaushaltsplan 2020/21)
2. Berichterstatterin: Bezirksbürgermeisterin Richter-Kotowski
3. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Doppelhaushaltsplan 2020/21 des Bezirks Steglitz-Zehlendorf wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:
Für das Haushaltsjahr 2020: Einnahmen ....................................................... 633.949.300 € Ausgaben ......................................................... 633.949.300 € Verpflichtungsermächtigungen .......................... 13.362.000 € Für das Haushaltsjahr 2021: Einnahmen ....................................................... 649.179.200 € Ausgaben ......................................................... 649.179.200 € Verpflichtungsermächtigungen ............................ 8.480.000 €
4. Begründung:
a) Allgemeines: Die dem Bezirk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehende Finanzsumme setzt sich aus der Globalsummenzuweisung der SenFin gemäß § 26 a LHO sowie den über die Einnahmenvorgabe hinausgehenden Einnahmenansätzen des Bezirks zusammen.
Die Berechnung des Produktsummenbudgets (PSB) durch die SenFin erfolgte vollständig auf Basis der Kostenrechnungsergebnisse des Basisjahres 2018. In dieser Budgetberechnung sind wie in der Vergangenheit Personalkosten, Sachkosten des ehemaligen A-Teils und ein erheblicher Teil der Transferausgaben enthalten.
Innerbezirklich erfolgte die Bildung der aus dem PSB zu finanzierenden Ausgabenansätze bei der Aufstellung eines neuen Haushalts erstmalig bedarfsorientiert. Die Eckwerte hierfür hat das Bezirksamt am 05.06.2019 beschlossen.
Die Planung von Investitionsmitteln, Transferausgaben außerhalb des PSB sowie der einnahmeabhängigen Ausgaben erfolgte gesondert.
b) Einzelaspekte: 1) Zuweisungskürzung durch die SenFin Aufgrund der hohen Minderausgaben 2018 der Bezirke bei den Personalmitteln hat die SenFin den Personalplafond für 2020 um rd. 28 Mio € und für 2021 um rd. 30 Mio. € abgesenkt. Erst nach intensivem Protest im RdB wurde dieser Schritt rückgängig gemacht. Allerdings wurden die Bezirke verpflichtet, in dem Umfang, in dem diese Mittel nicht zur Ausfinanzierung von bereits in vergangenen Jahren aus der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen, aber noch nicht besetzten, VZÄ benötigt werden, neue Stellen zu schaffen. In Steglitz-Zehlendorf müssen rd. 21 Stellen neu geschaffen werde. Die SenFin hat angekündigt, diese Personalmittel im Rahmen der Basiskorrektur abzuschöpfen soweit sie nicht verausgabt werden konnten. Insofern besteht für den Bezirkshaushalt 2020/21 ein erhebliches Finanzrisiko, das auch tlw. die im folgenden Punkt erläuterten Pauschale Minderausgaben (PMA) begründet.
2) Pauschalen im Haushaltsplan In beiden Jahren des Doppelhaushalts 2020/21 sind im Kapitel 4500 PMA in folgender Höhe veranschlagt: für 2020 i.H.v. -3.869.000 € und für 2021 i.H.v. -3.952.000 €. Diese PMA waren zu veranschlagen, da es zum Eckwertebeschluss des Bezirksamtes am 05.06.2019 nicht möglich war, die aus dem PSB zu finanzierenden Finanzbedarfe der einzelnen Abteilung an die PSB-Zuweisung der SenFin vom 23.04.2019 vollständig anzupassen. Leider enthielt die Technische Fortschreibung der SenFin vom 21.06.2019 - anders als in vergangenen Jahren - im wesentlichen nur Beträge, die aufgabenspezifisch in den jeweils betroffenen Ämtern zu verorten waren und somit nicht zum Abbau der PMA genutzt werden konnten. Die PMA sind in den jeweiligen Haushaltsjahren im Saldo durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zu erwirtschaften, damit sie nicht die jeweiligen Jahresabschlüsse belasten, die wiederum in die jeweils übernächsten Haushalte vorzutragen sind und diese entsprechen zusätzlich belasten würden.
3) Mindestveranschlagungsvorgaben der SenFin Die SenFin hat den Bezirken erneut für Lehr- und Lernmittel, für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung sowie für die Ausbildungsmittel Mindestveranschlagungsvorgaben gemacht. Für die Hochbauunterhaltung wurden explizite Vorgaben für Schul- und sonstige Gebäude gemacht. Für Steglitz-Zehlendorf gelten folgende Beträge: 2020 2021 Lehr- und Lernmittel 3.566.300 € * 3.561.400 € Hochbauunterhaltung (Schulen) 14.038.200 € * 13.598.500 € Hochbauunterhaltung (sonstige Gebäude) 3.677.100 € * 3.483.900 € Tiefbauunterhaltung 3.736.200 € 3.736.200 € Ausbildungsmittel 1.345.400 € 1.400.600 € * Diese Vorgaben enthalten Nachholbeträge aus 2018 die den Abschluss 2018 verbessert haben und somit durch den Abschlussvortrag 2018 nach 2020 zur gegenfinanziert sind. Alle Vorgaben sind bei der Veranschlagung eingehalten worden.
4) Spiegelung der Ansätze 2020 nach 2021 Anders als in der Vergangenheit sind die Ansätze 2020 nicht nach 2021 gespiegelt worden. Dies liegt zum einen daran, dass die Bedarfsanmeldung der Ämter differenziert für beide Haushaltsjahre abgegeben wurden. Gleiche Beträge sind also dahingehend zu interpretieren, dass der Bedarf 2020 und 2021 als gleichhoch angesehen wird. Zum anderen liegen aufgrund der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages bereits die Tarif-/Besoldungssteigerungen 2021 vor, sodass diese bereits in die Ermittlung der Personalduchschnittssätze 2021 einfließen konnten.
5) Zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) Auch für 2020 und 2021 hat der Bezirk zusätzliche Personalmittel zur Finanzierung zusätzlicher VZÄ erhalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen erneut um VZÄ aus der AG Ressourcensteuerung im Zusammenhang der "Wachsenden Stadt" und außerdem um VZÄ im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Letztere dienen der sukzessiven Gründung des "Haus der Teilhabe" und waren im Sozial- und Jugendamt zu verorten. Die rd. 21 VZÄ aus 1) wurden im Rahmen des Eckwertebeschlusses des Bezirksamtes am 05.06.2019 nach politischen Schwerpunkten verteilt.
6) Gender Budgeting Wie in den Vorjahren sind die gemäß dem RdB-Beschluss vom 18.12.2008 von der Bezirksverwaltung ermittelten Genderdaten im Vorbericht zum Haushaltsplan wiedergegeben.
Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung hat den vom Bezirksamt vorgelegten Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in sechs Sitzungen beraten und in der 38. Sitzung am 28.08.2019 bei einer Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung abgegeben:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen: Für das Haushaltsjahr 2020: Einnahmen ............................................. 634.082.300 € Ausgaben ............................................... 634.082.300 € Verpflichtungsermächtigungen ............... 13.568.000 €
Für das Haushaltsjahr 2021: Einnahmen ............................................. 649.312.200 € Ausgaben ............................................... 649.312.200 € Verpflichtungsermächtigungen .............. 8.480.000 €
unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen: Ansatzänderungen 2020 und 2021 (Beträge in €)
Erläuterung der Veränderungen
Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 32. Sitzung am 11.09.2019 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG mit folgenden Abschlusszahlen: Für das Haushaltsjahr 2020: Einnahmen ............................................. 634.082.300 € Ausgaben ............................................... 634.082.300 € Verpflichtungsermächtigungen ............... 13.568.000 €
Für das Haushaltsjahr 2021: Einnahmen ............................................. 649.312.200 € Ausgaben ............................................... 649.312.200 € Verpflichtungsermächtigungen .............. 8.480.000 €
unter Einschluss nachstehender Änderungen, Ergänzungen und von Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen: Ansatzänderungen 2020 und 2021 (Beträge in €)
Erläuterung der Veränderungen
1. Verlagerung der Veranschlagung für das Gutshaus Steglitz vom Kapitel 3300 zum Kapitel 3306.
2. Zur Gegenfinanzierung von Ausgabesteigerungen (Erl.-Nr. 4,5,8,9,10,11,12,13,14,15)
Auflagen, Ersuchen und Ermächtigungen
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