Drucksache - 1294/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Rathausneubau zukunftssicher zu planen. Insbesondere ist der Bau einer Tiefgarage mit öffentlicher Nutzungsperspektive bei den Planungen zu berücksichtigen. Weiterhin ist in den Planungen ein flexibles Raumkonzept einzubeziehen. Die technische Infrastruktur ist darüber hinaus so zu gestalten, dass sie über den gesamten geplanten Nutzungszeitraum der technische Entwicklung folgen kann. Es sind ergänzend auch Sozialräume vorzusehen, die es Arbeitnehmern möglich machen flexibel Arbeit und Familie miteinander zu verbinden (z.B. Kinderbetreuung).
Begründung:
Eine Tiefgarage lässt sich nur zum Beginn eines Bauprojektes in der Tiefbau-Phase errichten. Stehen die Gebäude erst einmal, ist der Bau einer Tiefgarage nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Der Rathaus-Komplex befindet sich in Zehlendorf-Mitte in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhof Zehlendorf, sowie zur Zehlendorfer Haupt-Einkaufsstraße. Infrastrukturelle Schwerpunkte werden bereits heute geplant (Mobilitätshub, Fahrradparkhaus, Ladesäulen für E-Fahrzeuge etc.). Eine Tiefgarage unter bzw. am Rathaus-Gelände schafft ergänzenden Raum für diese und zukünftige Projekte. Nicht zuletzt entlastet eine solche Tiefgarage die Mitte von Zehlendorf entscheidend und auf Dauer bei gleichzeitiger Aufwertung als Nahversorgungszentrum sowie einer Erhöhung die Aufenthaltsqualität. Die Nutzungszeit eines eventuellen Rathausneubaus ist auf 30 Jahre ausgelegt. In diesen 30 Jahren sind weitreichende gesellschaftliche Veränderungen, insbesondere im Arbeitsumfeld zu erwarten. Die Arbeitswelt, auch im öffentlichen Dienst, wird flexibler und familienfreundlicher werden (müssen). Homeoffice, Gruppen- und Teamstrukturen müssen sich flexibel realisieren lassen. Eine feste, unveränderbare Raumstruktur, die primär aus kleinen Büroräumen besteht , steht dem entgegen und behindert eine entsprechende Entwicklung. Schon heute fällt es schwer gut ausgebildete Menschen für eine Karriere im öffentlichen Dienst zu gewinnen. Ein Angebot an sozialer Infrastruktur, die es möglich macht Arbeit und Familie optimal zu verbinden, wird in der Zukunft von entscheidender Bedeutung sein, um begehrte Arbeitnehmer zu gewinnen.
Der Antrag wurde am 23.05.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Rathausneubau zukunftssicher geplant werden kann. Insbesondere ist der Bau einer Tiefgarage mit öffentlicher Nutzungsperspektive bei den Planungen zu berücksichtigen. Weiterhin ist in den Planungen ein flexibles Raumkonzept einzubeziehen. Die technische Infrastruktur ist darüber hinaus so zu gestalten, dass sie über den gesamten geplanten Nutzungszeitraum der technische Entwicklung folgen kann. Es sind ergänzend auch Sozialräume vorzusehen, die es Arbeitnehmern möglich machen flexibel Arbeit und Familie miteinander zu verbinden (z.B. Kinderbetreuung).“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geändeten Fassung empfohlen.
Lücke Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 10.10.2019 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 23.05.2019 mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Rathausneubau zukunftssicher geplant werden kann. Insbesondere ist der Bau einer Tiefgarage mit öffentlicher Nutzungsperspektive bei den Planungen zu berücksichtigen. Weiterhin ist in den Planungen ein flexibles Raumkonzept einzubeziehen. Die technische Infrastruktur ist darüber hinaus so zu gestalten, dass sie über den gesamten geplanten Nutzungszeitraum der technische Entwicklung folgen kann. Es sind ergänzend auch Sozialräume vorzusehen, die es Arbeitnehmern möglich machen flexibel Arbeit und Familie miteinander zu verbinden (z.B. Kinderbetreuung).
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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