Drucksache - 1227/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Straßen im Bezirk, in denen Kfz verkehrsgefährdend auf Radstreifen halten und parken, wie etwa in der Schloßstraße, regelmäßig Schwerpunktaktionen zum unmittelbaren Abschleppen solcher Kfz durchzuführen.
Begründung:
In Neukölln werden solche Aktionen bereits seit einiger Zeit durchgeführt. Es ist durch diese Falschparker schon zu gefährlichen Unfällen gekommen, etwa musste in der Schloßstraße ein Radler auf die allgemeine Fahrspur ausweichen, wurde von hinten von einem Lkw erfasst und kam für diese Umstände noch glimplich mit einem gebrochenen Arm davon. Trotz der bekannten Verkehrsgefährdung, für die die Dienstanweisung der Polizei ein Abschleppen als Regelfall vorgibt, geschieht dies bisher fast gar nicht. Würde konsequent abgeschleppt, würde diese lebensgefährliche Verkehrsgefährdung nicht mehr als Gewohnheitsrecht empfunden und die Zahl der Täter deutlich abnehmen. Lieferwagen sollten auch abgeschleppt werden. Falschparker in Ladezonen ebenso, weil etwa in der Schloßstraße fortlaufend mit Lieferverkehr und Ladebedarf gerechnet werden muss und indirekt eine Verkehrsgefährdung entsteht.
Der Antrag wurde am 27.02.2019 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Straßen im Bezirk, in denen Kfz verkehrsgefährdend auf Radstreifen halten und parken, wie etwa in der Schloßstraße bei Busspuren und Feuerwehrzufahrten, regelmäßig Schwerpunktaktionen zum unmittelbaren Umsetzen solcher Kfz zu veranlassen.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Ammer Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 17.04.2019 in der 21. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Straßen im Bezirk, in denen Kfz verkehrsgefährdend auf Radstreifen halten und parken, wie etwa in der Schloßstraße, sowie bei Busspuren und Feuerwehrzufahrten regelmäßig Schwerpunktaktionen zum unmittelbaren Umsetzen solcher Kfz zu veranlassen.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Ammer Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 15.05.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in Straßen im Bezirk, in denen Kfz verkehrsgefährdend auf Radstreifen halten und parken, wie etwa in der Schloßstraße, sowie bei Busspuren und Feuerwehrzufahrten regelmäßig Schwerpunktaktionen zum unmittelbaren Umsetzen solcher Kfz zu veranlassen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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