Drucksache - 1128/V  

 
 
Betreff: Leerstandsermittlungen bei vorhandenem Abrissantrag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 06.11.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Aussage des Bezirksamtes, dass bei einem eingegangenen Abrissantrag keine Ermittlungen wegen Zweckentfremdung durch Leerstand eingeleitet werden? (Vgl. schriftliche Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion, Drs. Nr.: 0946/V, Frage 5)

 

2)   lt das Bezirksamt die damals getroffene Positionierung weiterhin für korrekt?

 

3)   Ist dem Bezirksamt nicht bekannt, dass bis zur Genehmigung eines Abrisses wegen Zweckentfremdung durch Leerstand ermittelt werden kann?

 

 

 

Mathias Gruner

 

 
 

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