Drucksache - 1128/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Aussage des Bezirksamtes, dass bei einem eingegangenen Abrissantrag keine Ermittlungen wegen Zweckentfremdung durch Leerstand eingeleitet werden? (Vgl. schriftliche Antwort auf eine Große Anfrage der Linksfraktion, Drs. Nr.: 0946/V, Frage 5)
2) Hält das Bezirksamt die damals getroffene Positionierung weiterhin für korrekt?
3) Ist dem Bezirksamt nicht bekannt, dass bis zur Genehmigung eines Abrisses wegen Zweckentfremdung durch Leerstand ermittelt werden kann?
Mathias Gruner
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