Drucksache - 1050/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend mit der verbindlichen Planung und Anmeldung einer Sekundarschule mit Oberstufe am Standort Osteweg zu beginnen, damit die Schule haushalterisch und planerisch abgesichert ist. Dabei sind zwei Varianten (mit und ohne Osteweg 63) zu prüfen.
Begründung:
Die Anmeldezahlen zeigen eine starke Nachfrage nach Sekundarschulen mit Oberstufe im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. In dem Gebiet am Osteweg ist durch zahlreiche Neubaugebiete (Schweizer Viertel, McNair, Platz des 4. Juli, Platz der Berlin-Brigade) der Bedarf an einer Oberschule entstanden, dem nun Rechnung getragen werden muss. Auch wenn bei der Investitionsplanung 2018 auf eine Anmeldung verzichtet wurde, muss dieses umgehend nachgeholt werden. Die Anmeldung ist auch ohne Eigentum des Grundstücks möglich, da eben der Erwerb bzw. Übertragung des Grundstückes Teil der zu beantragenden Planung ist. Das Grundstück Osteweg 53 verfügt über eine Grundfläche von 20.000 Quadratmetern, so dass auch unabhängig vom möglichen MUF-Standort Osteweg 63 eine Realisierung von Schule und Sporthalle möglich sein kann.
Der Antrag wurde am 27.11.2018 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend mit der verbindlichen Planung und Anmeldung einer Schule für den zu ermittelnden Bedarf und einer Sporthalle am Standort Osteweg zu beginnen, damit die Schule haushalterisch und planerisch abgesichert ist. Dabei sind zwei Varianten (mit und ohne Osteweg 63) zu prüfen.
Begründung:
Die Anmeldung ist auch ohne Eigentum des Grundstücks möglich, da eben der Erwerb bzw. Übertragung des Grundstückes Teil der zu beantragenden Planung ist. Das Grundstück Osteweg 53 verfügt über eine Grundfläche von 20.000 Quadratmetern, so dass eine Realisierung von Schule und Sporthalle möglich sein kann.“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 16 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Specht-Habbel Ausschussvorsitzende
Der Antrag in der geänderten Fassung vom 27.11.2018 wurde am 08.01.2019 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordndetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 16.01.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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