1) Nachdem die Wahlperiode des letzten Beirates für Migration und Integration zum 26.10.2016 abgelaufen ist, hat der Integrationsausschuss in Vorbereitung der adäquaten Umsetzung des vorstehenden Beschlusses in seiner 9. Sitzung am 24.01.2018 folgendes Verfahren zur Wahl der Mitglieder des Beirates für Migration und Integration beschlossen: Es erfolgt die öffentliche Ausschreibung darüber, dass Kandidatinnen und Kandidaten für den Beirat für Migration und Integration gesucht werden. Hierzu sollen engagierte Akteure angesprochen sowie eine Veröffentlichung über Presse und Internet durchgeführt werden. Die Sichtung der eingegangenen Bewerbungen wird durch ein im Integrationsausschuss ernanntes Auswahlgremium vorgenommen, bestehend aus der Ausschussvorsitzenden, jeweils einem/einer Vertreter/in der Fraktionen sowie der Integrationsbeauftragten. Nach der Sichtung sollen „Bewerbungsgespräche“ mit formal und inhaltlich passenden Akteuren durchgeführt werden. Im Ergebnis der Gespräche wird eine Liste erstellt und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. 2) In Umsetzung des abgestimmten Prozederes erging durch das Bezirksamt an die Bürgerinnen und Bürger in Steglitz-Zehlendorf ein öffentlicher Aufruf, sich für die Mitwirkung im neu zu besetzenden Beirat für Migration und Integration zu bewerben. Der Aufruf erfolgte via Pressemitteilung, wurde auf der Webseite des Bezirksamtes bekannt gemacht sowie in verschiedenen themenbezogenen Netzwerken gestreut. Ende der Bewerbungsfrist war der 20.07.2018. Es gingen 42 Bewerbungen ein. 3) Das unter 1) genannte Auswahlgremium trat zusammen. Die AfD-Fraktion entsandte keine/n Vertreter/in in das Gremium. Aufgrund der unerwartet hohen Zahl von Bewerbungen war es dem Auswahlgremium nicht möglich, mit jedem/jeder Bewerber/in ein Einzelgespräch zu führen. Das Auswahlgremium einigte sich daher darauf, dass die Integrationsbeauftragte alle Bewerbungen ausführlich in einer Tabelle erfasst und mit Unterstützung der Tabelle die Bewerbungen in einer Auswahlsitzung des Gremiums gesichtet, bewertet und ein Rankingvorschlag vorgenommen wird. Darüber hinaus beschloss das Auswahlgremium im Konsens, die im o.g. BVV-Beschluss vorgenommene Trennung der Mitglieder des Beirates in Vertreter/innen von Organisationen und Privatpersonen aufzuheben. Der Beirat soll ferner nicht mit Vertreter/innen von Organisationen, sondern ausschließlich mit Personen, welche sich als Privatpersonen beworben haben, besetzt werden. Einzige Ausnahme bildet das Netzwerk Integration Südwest e.V. (NIS), welches als unabhängiger Zusammenschluss von im Bezirk in der Integrationsarbeit tätigen Akteuren viele Handlungsbereiche abdeckt. Eine entsprechende Vorschlagsliste mit 15 stimmberechtigten Personen sowie 15 Stellvertreter/innen wurde in der Sitzung des Auswahlgremiums am 30.08.2018 erstellt (siehe Anlage 1). Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorschlagsliste zu beschließen und die Berufung der Mitglieder des Beirates für Migration und Integration des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf (einschließlich der stellvertretenden Mitglieder) vorzunehmen. |