Drucksache - 0930/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Berliner Wohnungsbaugenossenschaften aktiv städtische Grundstücke für den Neubau von Wohnungen zur Verfügung gestellt werden und sie bei der Grundstücksvergabe im Vergleich zu städtischen Wohnungsgesellschaften nicht mehr schlechter gestellt werden.
Begründung:
Die über 100 Berliner Wohnungsbaugenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag für den Wohnungsmarkt in der Hauptstadt und sind treibende Akteure beim Neubau von Wohnungen. Viele Aktivitäten werden jedoch durch fehlende Grundstücke ausgebremst, da öffentliche Bauflächen vom Senat bevorzugt den städtischen Wohnungsgesellschaften angeboten werden, die jedoch damit wenig anzufangen wissen. So wurden den sechs städtischen Gesellschaften seit 2013 ganze 171 Grundstücke kostenlos übertragen und damit auf Verkaufserlöse in dreistelliger Millionenhöhe verzichtet. Nach fünf Jahren sind erst zwei Bauprojekte mit 150 Wohnungen fertiggestellt. Die Wohnungsbaugenossenschaften verfügen hingegen über ausreichend Eigenkapital und könnten oftmals sofort mit dem Bauen beginnen. Dafür wäre eine aktive und schnelle Bereitstellung entsprechender Grundstücke hilfreich und notwendig.
Der Antrag wurde am 11.09.2018 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 17.10.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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