Drucksache - 0891/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sicher zu stellen, dass endlich die gesetzlich vorgeschriebenen Sprachtests für Kinder, die vor dem Schulbeginn keine Kindertagesstätte besucht haben, durchgeführt werden. Dementsprechend sollen die Kinder, bei denen sich aufgrund der Sprachstandsfeststellung ein Sprachförderbedarf ergibt, endlich die gesetzlich vorgeschriebene Sprachförderung erhalten.
Begründung:
Sprachtests und Sprachförderung für Nicht-Kinder-Kita sind für den Schuleintritt eine wesentliche Voraussetzung und sollen endlich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen durchgeführt werden. Damit sollen für Nicht-Kita-Kinder die für sie bestmöglichen Ausgangsvoraussetzungen geschaffen werden.
Der Antrag wurde am 04.09.2018 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich mit 12 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen für nicht zuständig.
Rolle, Lars Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 13.09.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Pflege, Soziales und Senioren mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss erklärt sich für nicht zuständig.
Kölsch Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 20.11.2018 in der 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Serowy Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |