Drucksache - 0886/V
Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf wird im § 39, Absatz 2 wie folgt geändert:
Alt: Das Ablesen von Reden ist mit Ausnahme der Beantwortung von Anfragen durch Bezirksamtsmitglieder nicht zulässig.“
Neu: Bezirksverordnete sollen möglichst im freien Vortrag sprechen. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen. Bezirksamtsmitgliedern, Bürgerinnen und Bürgern ist das Ablesen von Reden ausdrücklich gestattet.
Begründung:
Es gibt keinen plausiblen Grund, warum gute Redner*innen gegenüber ungeübten Redner*innen in der BVV bevorzugt werden sollten. Eine ideale BVV bildet einen Querschnitt der Einwohner*innen unseres Bezirkes ab. Natürlicherweise befinden sich darunter auch zahlreiche ungeübte Redner*innen, die aber nichtsdestotrotz viele nutzbringende Hinweise zu Debatten der BVV geben können. Durch die bisherige restriktive Auslegung werden unsichere Redner*innen von Redebeiträgen abgehalten. Womöglich beraubt sich die BVV dadurch sogar guter Wortbeiträge und wichtiger Hinweise. Besonders unangenehm fiel die bisherige Regelung beim letzten Bürger*innenantrag auf. Damals wurde der Bezirksverordnetenvorsteher durch einen Fraktionsvorsitzenden darauf hingewiesen, dass die Rednerin, die den Bürger*innenantrag einbrachte, ein Manuskript verwendete. Der anschließende (freundliche) Tadel für die Bürgerin entsprach der Geschäftsordnung der BVV, wurde von einigen Besucher*innen der Sitzung aber trotzdem als sehr unhöflich und unfair eingestuft.
Der Antrag wurde am 07.11.2018 in der 8. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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