Drucksache - 0886/V  

 
 
Betreff: Solidarisches Miteinander in der BVV Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:625/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
12.09.2018    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
07.11.2018    8. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.06.2018
BE GO vom 07.11.2018
Beschluss vom 12.12.2018

Die BVV möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf wird im § 39, Absatz 2 wie folgt geändert:

 

Alt: Das Ablesen von Reden ist mit Ausnahme der Beantwortung von Anfragen durch Bezirksamtsmitglieder nicht zulässig.

 

Neu: Bezirksverordnete sollen möglichst im freien Vortrag sprechen. Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen. Bezirksamtsmitgliedern, Bürgerinnen und Bürgern ist das Ablesen von Reden ausdrücklich gestattet.

 

Begründung:

 

Es gibt keinen plausiblen Grund, warum gute Redner*innen gegenüber ungeübten Redner*innen in der BVV bevorzugt werden sollten. Eine ideale BVV bildet einen Querschnitt der Einwohner*innen unseres Bezirkes ab. Natürlicherweise befinden sich darunter auch zahlreiche ungeübte Redner*innen, die aber nichtsdestotrotz viele nutzbringende Hinweise zu Debatten der BVV geben können. Durch die bisherige restriktive Auslegung werden unsichere Redner*innen von Redebeiträgen abgehalten. Womöglich beraubt sich die BVV dadurch sogar guter Wortbeiträge und wichtiger Hinweise. Besonders unangenehm fiel die bisherige Regelung beim letzten Bürger*innenantrag auf. Damals wurde der Bezirksverordnetenvorsteher durch einen Fraktionsvorsitzenden darauf hingewiesen, dass die Rednerin, die den Bürger*innenantrag einbrachte, ein Manuskript verwendete. Der anschließende (freundliche) Tadel für die Bürgerin entsprach der Geschäftsordnung der BVV, wurde von einigen Besucher*innen der Sitzung aber trotzdem als sehr unhöflich und unfair eingestuft.

 

 

Der Antrag wurde am 07.11.2018 in der 8. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 1 Ja-Stimme und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.

 

 

Gruner

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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