Drucksache - 0740/V  

 
 
Betreff: Was ist los bei der Verkehrslenkung Berlin?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:Bader, Gruner, Krause 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage vom 13.03.2018

 

 

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Was genau hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf im Oktober 2017 hinsichtlich der (vorläufigen) Nichtbearbeitung von BVV-Anträgen aus vergangenen Legislaturperioden mitgeteilt und warum schließt das Bezirksamt daraus, dass alle bisher unbearbeiteten BVV-Beschlüsse aus Steglitz-Zehlendorf auch in Zukunft nicht von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) bearbeitet werden?

 

2)   Wie hat das Bezirksamt gegenüber der Senatsverwaltung beziehungsweise der VLB reagiert? Wurde deutlich gemacht, dass die Grundlage für die von der BVV Steglitz-Zehlendorf gefassten Beschlüsse ein offenkundiger Mangel war und dass 55 gewählte Bezirksverordnete dafür eine Lösung gesucht und gefunden haben? Hat das Bezirksamt vielleicht zudem geltend gemacht, dass es nicht Sinn und Zweck einer Bezirksverordnetenversammlung ist, Beschlüsse für den Papierkorb der VLB anzufertigen?

 

3)   Wie beurteilt das Bezirksamt die Zusammenarbeit mit der VLB in Bezug auf Anfragen und Anträge der BVV Steglitz-Zehlendorf grundsätzlich?

 

4)   Wie beurteilt das Bezirksamt die Kompetenz der VLB, über die lokalen Verkehrsprobleme in den Bezirken zu entscheiden? Konkret: Ist es aus Sicht des Bezirksamtes logisch und sinnvoll, dass anstelle der Bezirksverwaltung die VLB über die Koordination der Baustelle am Steglitzer Kreisel entscheidet?

 

5)   nnten aus Sicht des Bezirksamtes bestimmte Anträge der BVV grundsätzlich schneller erledigt werden, wenn das Bezirksamt selbst über Hauptverkehrsstraßen in Steglitz-Zehlendorf entscheiden könnte?

 

6)   Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage der VLB, dass auf Anfragen aus den Bezirken grundsätzlich nicht geantwortet wird? War das schon immer so, und welche anderen Möglichkeiten hat das Bezirksamt, an das teilweise exklusive Wissen der VLB zu gelangen? Bleibt dem Bezirksamt angesichts der Auskunftsverweigerung der VLB nur die Glaskugel?

 

7)   Gibt es anlässlich dieser Arbeits- und Auskunftsverweigerung der VLB ein Austausch mit den anderen Berliner Bezirken? Sind von anderen Bezirksämtern Reaktionen und Beschwerden bezüglich des Vorgehens der Senatsverwaltung und VLB bekannt geworden?

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 13. März 2018

 

 

r die Linksfraktion

 

 

Bader Gruner Krause

 

 
 

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