Drucksache - 0118/IV
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Trifft es zu, dass die Einstellung eines Referenten zwischenzeitlich erfolgt ist und der Betreffende seine Arbeit aufgenommen hat?
2. Trifft es zu, dass diese neue Stelle im Haushalt 2012/2013 vorgesehen ist, und trifft es zu, dass die Besetzung somit erst nach der Verabschiedung des Haushalts für Berlin durch das Abgeordnetenhaus möglich ist?
3. Besteht – bei Zustimmung zu den Ausführungen zu 2. – dahingehend Einvernehmen, dass eine Finanzierung zu Lasten der Mittel der angestrebten Stelle nicht möglich ist?
4. In welcher Höhe werden Mittel zu Lasten welchen Titels in Anspruch genommen?
5. Liegt eine schriftliche Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zur Einrichtung dieser Stelle vor?
6. Beinhaltet die etwaige Zustimmung der Senatsverwaltung auch, dass diese Stelle im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft gem. Art. 89 VvB besetzt werden darf? Wenn Nein, welche Sachverhalte hat die etwaige Zustimmung der Senatsverwaltung zu 5. zum Inhalt?
7. Im Falle der Einstellung wurde die Stelle ohne Ausschreibung besetzt. Wer hat eine Ausnahme und mit welcher Begründung von der Ausschreibungspflicht zugelassen?
8. Besteht Einvernehmen dahingehend, dass die Besetzung freier Stellen der Abteilung mit unmittelbarem Bezug zum Bürger, z. B. im Gesundheits- oder Jugendamt, im Verhältnis zu der eines weiteren persönlichen Referenten, höhere Priorität hat?
9. Ist der Verantwortungsbereich der derzeitigen Dezernentin im Umfang vergleichbar mit dem der Dezernentin in der Wahlperiode III?
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 20. Februar 2012
Für die SPD-Fraktion
Buchta Matz
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