Drucksache - 0330/III
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen
Stellen für die Einführung des Nürnberger Modells gegen Schuldistanz in
Steglitz-Zehlendorf einzusetzen. Dabei sollte in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den
originär für den Schulbesuch zuständigen Ämtern und der Polizeidirektion ein
abgestuftes Maßnahmenbündel, das sich auf zwei Säulen stützt angewendet
werden: 1.
Durchführung
des Schulzwangs durch die Polizei auf Antrag der zuständigen
Schulbehörde sowie 2.
eigeninitiatives
Aufgreifen von Schulschwänzern durch die Polizei, insbesondere an
bekannten Treffpunkten von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Einkaufszentren
während der üblichen Schulzeiten. Begründung: Seit Mai 1998 gibt es in Nürnberg ein Projekt kommunaler
Kriminalprävention zur umfassenden und frühzeitigen Bekämpfung der
Jugenddelinquenz. Dies bedeutet ganz konkret, dass Schulen, Schulämter, der
Allgemeine Sozialdienst (Jugendhilfe und Jugendgerichtshilfe) und
natürlich auch die Polizei sehr eng zusammenarbeiten müssen, um im
Vorfeld drohender krimineller Karrieren auf allen Ebenen fachlich intervenieren
zu können. Ein Teil dieser Überlegungen und Maßnahmen ist das
verstärkte Engagement im Bereich der „Schulschwänzer“. Untersuchungen der
Nürnberger Polizei haben eindeutig einen kausalen Zusammenhang notorischen
Schulschwänzens und insbesondere der Kriminalitätsform des Ladendiebstahls in
der Nürnberger Innenstadt und großen Einkaufszentren deutlich gemacht. Um es klar auszudrücken: Schülerinnen und Schüler, die den
Unterricht schwänzen, sind zunächst natürlich keine Straftäter per se und nicht
alle Schulschwänzer werden automatisch straffällig. Gleichwohl zeigen die
Auswertungen von Biographien minderjähriger Mehrfach- und Intensivtäter, dass
zu Beginn ihres Abgleitens in die Straffälligkeit als erste aktenkundige
Auffälligkeit nahezu immer das notorische Schwänzen des Unterrichtes
nachweisbar ist. Ein engeres Zusammenwirken von Jugendamt und Schulamt in
Steglitz- Zehlendorf ist bereits erklärtes Ziel des Bezirksamtes und
Hintergrund der Neugliederung der Zuständigkeiten nach der letzten Wahl 2006. Wenn es nun gilt diesen Schwerpunkt mit Inhalt zu füllen, so
bietet das Nürnberger Modell einen hervorragenden Erfahrungsschatz einer
vergleichbaren Großstadt, welches aufgrund seines herausragenden Erfolges mit
Halbierung der Schulschwänzer schon nach kurzer Zeit auf das ganze Bundesland
ausgedehnt wurde, auf den sich hier zurückgreifen lässt. Berlin Steglitz-Zehlendorf, den
11.6.2007 Für die Fraktion der CDU Wesser Fest ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Antrag wurde am 03.07.2007 in der 8. Sitzung des
Schulausschusses beraten und wie folgt geändert: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich über das Nürnberger
Modell gegen Schuldistanz zu informieren, die Möglichkeit der Einführung des
Modells in Steglitz-Zehlendorf zu prüfen und dem Ausschuss bis März 2008 zu
berichten.“ Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten
Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung
angenommen. Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des
Antrags in der geänderten Fassung empfohlen. Krohm Ausschussvorsitzende |
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