Drucksache - 0315/III
1. Gegenstand der
Vorlage: Übertragung des Dienstgebäudes
Steglitzer Kreisel – Bürohochhaus – in das Sondervermögen Immobilien des Landes
Berlins 2.
Berichterstatter: Bezirksbürgermeister
Kopp und Bezirksstadtrat
Stäglin Auf die gesamten Vorgänge, Gutachten, Berichte des Bezirksamtes in der BVV und in den diversen Ausschüssen und allen allgemeinen Informationen usw. im Zusammenhang mit der Asbestsanierung des Steglitzer-Kreisel bis hin zum Beschluss des Hauptausschusses vom 28. Juni 2006 wird verwiesen. In diesem Beschluss hat der Hauptausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen, das Bürohochhaus als Verwaltungsstandort aufzugeben und die dort Beschäftigten bis 24. November 2007 dauerhaft in andere Bestandsimmobilien zu verlagern. Weiterhin sei beabsichtigt, ab 2008 die Asbestsanierung durchzuführen. In Auswirkung dieses Hauptausschussbeschlusses wird das Bezirksamt bis zum 24. November 2007 das Bürohochhaus freigeräumt haben, d.h. es werden keine Dienstkräfte mehr im Bürohochhaus ihren Dienstsitz haben. Das Bezirksamt hat sich in einem 1. Gespräch Anfang 2007 mit dem Senator für Finanzen, Herrn Dr. Thilo Sarrazin, und mit der Berliner Immobilenmanagement GmbH – BIM – verständigt, dass das Bürohochhaus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlins – SILB – überführt und die Verwaltung von der BIM wahrgenommen werden soll. Die BIM wäre dann im Benehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen zuständig für die weitere Bewirtschaftung, die Asbestsanierung und einen evt. Verkauf der Immobilie ( ein 2. Interessenbekundungsverfahren wird derzeit von der Senatsverwaltung für Finanzen vorbereitet). Das Bürohochhaus soll daher mit Wirkung vom 1. Januar 2008 übergehen. Bei der Festlegung des Zeitpunktes ist das Bezirksamt von pragmatischen Erwägungen ausgegangen. Der Wechsel zum Ablauf eines Haushaltsjahres wird eine Vielzahl von Arbeiten ( insbesondere etwaige anteilige Berechnungen, Zuordnung zu unterschiedlichen Haushältern, Gültigkeit von Verträgen, usw.) verhindern und somit insgesamt als wirtschaftlich zu betrachten sein. Das Bezirksamt sieht keinerlei Fakten und auch keinerlei sinnvolle Möglichkeiten, das Bürohochhaus eigenständig weiter zu bewirtschaften. Es liegt auf der Hand, dass der Bezirk nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und die Chancen einer erfolgreichen wirtschaftlichen Verwendung des Bürohochhauses nicht offenkundig sind. Hierzu wird auf das 1. erfolglose Interessenbekundungsverfahren der Senatsverwaltung für Finanzen im Jahr 2006 verwiesen. In Auswirkung dieser Fakten hat das
Bezirksamt beschlossen, den Miteigentümeranteil mit Wirkung vom 1. Januar 2008
aus dem Fachvermögen der Serviceeinheit Immobilien herauszulösen und in das
Sondervermögen Immobilien des Landes Berlins (SILB) zu übertragen. Diese
Maßnahme bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen – die vom
Grundtenor mündlich bereits vorliegt -
und einem Beschluss des Abgeordnetenhauses, den die Senatsverwaltung für
Finanzen initiieren muss. Die BVV wird gebeten, sich dem
Beschluss des Bezirksamtes anzuschließen. Norbert Kopp Uwe
Stäglin Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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