Auszug - Einführung der vollständigen Lernmittelfreiheit für die Jahrgangsstufen 1-6  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.12
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0853/V Einführung der vollständigen Lernmittelfreiheit für die Jahrgangsstufen 1-6
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:623/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Mier
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion ändert den Antrag wie folgt:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, politische Wege der Einflussnahme auf den Gesetzgeber auszuüben, da der vorliegende Gesetzentwurf nur für das Schuljahr 2018/2019 einen finanziellen Ausgleich vorsieht. Der BVV ist bis zum 31.12.2018 durch das Bezirksamt zu berichten, wie die Nichtschlechterstellung der Schulen mit den Jahrgangsstufen 1-6 ab dem Schuljahr 2019/2020 realisiert wird.

 

Begründung:

 

Die Abschaffung des Eigenanteils der Familien darf nicht dazu führen, dass die Schulen mit Klassenstufen 1-6 ab dem Schuljahr 2019/2020 schlechter gestellt sind als vorher und schlechter gestellt sind als die weiterführenden allgemein bildenden Schulen. Die mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz festgeschriebene Abschaffung des Eigenanteils (maximal 100 Euro pro Jahr) der Erziehungsberechtigten für die Jahrgangsstufen 1-6 ab dem Schuljahr 2018/2019 darf die Berliner Schulen mit den Klassenstufen 1-6 finanziell nicht schlechter stellen als nach der derzeitigen Regelung. Wenn der Gesetzgeber die Eigenbeteiligung für die Berliner Familien wieder abschafft, dann muss der von SenBJF festgelegte Regelsatz pro Schüler/in um genau diese Eigenbeteiligung erhöht werden.“

 

Die SPD-Fraktion erfragt, ob dem Bezirksamt diesbezüglich schon Informationen oder Zahlen vorliegen. Das Amt erklärt, die Lernmittelfreiheit wurde vom Senat beschlossen, um die Eltern, die bisher als Zuzahler etwas zu den Lernmitteln ihrer Kinder dazugegeben haben von der Lernmittelzuzahlung zu befreien. Es handelt sich hier um keinen Beschluss, der auf Bezirksebene gefasst wurde. Es sind auch keine Mittel, die aus dem Bezirkshaushalt stammen, sondern Mittel, die im Auftrag des Senats an die Schulen weitergereicht werden. Daher ist es schwierig, durch diesen Antrag das Bezirksamt aufzufordern, für eine politische Entscheidung auf Senatsebene finanziell gerade zu stehen. Deshalb hat sich das Bezirksamt bisher keine finanzielle Kompensation überlegt. Dies werde auch schwierig, da es andere Stellen gibt, wo der Bezirk finanziell tätig werden muss. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion antwortet das Amt, bisher wurden 98 € pro Kind bezahlt, wenn die Eltern keine Zuzahler waren. Wenn die Eltern Zuzahler waren, schlugen 73 € zu Buche pro Kind plus bis zu 100 €, die die Eltern direkt eingesetzt haben, um Bücher anzuschaffen. Aktuell ist es so, dass die Summe für alle Kinder auf 98 € festgesetzt worden ist. Die Grüne-Fraktion verliest noch einmal die geänderte Version des Antrages.

Der Antrag wird auf Wunsch der FDP-Fraktion vertagt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen