Auszug - Wohnberechtigungsscheine
Die Anfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die gemäß § 25 (1) der Geschäftsordnung vorgesehene Zeit von 45 Minuten zur Beantwortung Kleiner Anfragen überschritten ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |