Drucksache - 0721/V  

 
 
Betreff: Wohnberechtigungsscheine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV MierBV Mier
Verfasser:Mier 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 16.02.2018
Schriftliche Beantwortung vom 22.02.2018

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)        Hat sich in 2017, dem Berlin-Trend entsprechend, in unserem Bezirk die Anzahl der Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein signifikant erhöht? Wenn ja, wie sieht die zahlenmäßige Entwicklung aus?

 

2)        Wie hat sich parallel zur Entwicklung Antragsanzahl für Wohnberechtigungsscheine die Anzahl der Sozialwohnungen in unserem Bezirk verändert?

 

3)        Sieht das Bezirksamt eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem zunehmenden Anspruch auf Wohnberechtigungsscheine und einer abnehmenden Anzahl von Sozialwohnungen?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. Februar 2018

 

 

Harald Mier

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

die o.g. Kleine Anfrage wird für das Bezirksamt schriftlich wie folgt beantwortet:

1)   Hat sich in 2017, dem Berlin-Trend entsprechend, in unserem Bezirk die Anzahl der Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein signifikant erhöht? Wenn ja, wie sieht die zahlenmäßige Entwicklung aus?

Im Jahr 2016 gingen 2494 Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ein, im Jahr 2017 waren es 3034, somit ein Anstieg von 21,6 % (540).

 

2)   Wie hat sich parallel zur Entwicklung Antragsanzahl für Wohnberechtigungsscheine die Anzahl der Sozialwohnungen in unserem Bezirk verändert?

Die Anzahl der „Sozialwohnungen“, also der Wohnungen, die noch den gesetzlichen Bindungen unterliegen und für die eine Wohnberechtigung nachgewiesen werden muss, kann nicht ohne größeren Aufwand und nicht in der Kürze der Zeit beantwortet werden. Hierzu müsste eine mit großem, derzeit nicht vertretbarem, Aufwand organisierte Auswertung des bezirklichen Wohnungskatasters erstellt werden.

 

3)   Sieht das Bezirksamt eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem zunehmenden Anspruch auf Wohnberechtigungsscheine und einer abnehmenden Anzahl von Sozialwohnungen?

Ja. Das bedeutet, dass auch die Anzahl der Sozialwohnungen erhöht werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen