Auszug - Nachtruhe in der Klingsorstraße
Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag insbesondere mit dem Umstand, dass die Umgebung des gegenständlichen Straßenabschnitts bereits Tempo 30 angeordnet sei und es nicht erklärbar sei, dass im gegenständlichen Straßenabschnitt Tempo 50 angeordnet sei. BzStR Karnetzki erläutert, dass für die gewünschte Anordnung die Verkehrslenkung Berlin zuständig sei. Daraufhin ändert die antragstellende Fraktion den Antrag wie folgt: „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass diese prüft, ob in der Klingsorstraße zwischen Hindenburgdamm und Birkbuschstraße zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 angeordnet wird. Begründung: unverändert.“ Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 1 Enthaltung angenommen.
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