Auszug - Dringlichkeitsanträge
Mit dem Hinweis, dass der Dringlichkeit des Antrags der SPD-Fraktion mit dem Betreff „Mittagessensversorgung an den Grundschulen“ (Drs. Nr. 128/IV) in der gestrigen Sitzung des Ältestenrats widersprochen wurde (vgl. TOP 2, Punkt 5), eröffnet BVVorsteher Rögner-Francke die Aussprache über den Dringlichkeitsantrag. Die Antrag stellende SPD-Fraktion begründet die Dringlichkeit, die Fraktion Grüne spricht dagegen. Bei einer Abstimmung sprechen sich 12 Bezirksverordnete für die Dringlichkeit des Antrags aus und 35 dagegen; 3 Bezirksverordnete enthalten sich der Stimme. BVVorsteher Rögner-Francke stellt fest, dass die Zweidrittelmehrheit, die entsprechend § 19 Absatz 3 der Geschäftsordnung notwendig wäre, um über den Widerspruch hinwegzugehen, nicht erreicht wurde. Die Drs. Nr. 118/IV kommt nicht als Dringlichkeit auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung, sondern wird als regulärer Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gesetzt. |
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