Kleine Anfrage - Schr. A. 523/V  

 
 
Nummer:Schr. A. 523/VEingang:31.07.2020
Eingereicht durch:Bader, Gerald
Weitergabe:
Fraktion:LinksfraktionFälligkeit:21.08.2020
Antwort von:BzBm'in Richter-KotowskiBeantwortet:27.08.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Notorischer Falschparker auf dem Radweg in der Schloßstraße: Ist das Social-Media-Team des Bezirksamtes das neue Ordnungsamt?
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

1)   In welchen Auftrag und mit welchem Ziel hat das Social-Media-Team des Bezirksamtes am 30. Juli 2020 die Schloßstraße aufgesucht, um mit dem notorisch auf dem Radweg parkenden Lieferanten der Firma SirPlus zu sprechen?

Das Social-Media-Team des Bezirksamtes hat die Schloßstraße am 30. Juli 2020 im Auftrag von Frau Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski aufgesucht, um die von den Bürgerinnen und Bürgern geschilderten Herausforderungen vor Ort zu identifizieren und zu sondieren. Primär ging es dabei um die aktuellen Verkehrsbeschilderungen und die als Baustelle ausgewiesene Lieferzone. Sekundär ergab sich die Gelegenheit, mit dem Lieferanten von SirPlus in das Gespräch zu gehen.

 

2)   Was waren die Inhalte und Ergebnisse des Gesprächs?

In dem ca. fünfminütigen Gespräch ging es um die Frage, weshalb der Lieferant von SirPlus zwecks Entladung auf dem Radweg parkt, wie oft sie dies tun und ob es aus ihrer Sicht Alternativen gibt. Das Ergebnis war ein umfassendes Bild der aktuellen Situation unter Einbeziehung aller Beteiligten sowie der baulichen Gegebenheiten vor Ort.

 

3)   Das Social-Media-Team schrieb auf Twitter, es sei weiter an dem Thema dran was genau ist damit gemeint?

Das Social-Media-Team spricht mit einer Stimme für das gesamte Bezirksamt und hat damit signalisiert, dass das Bezirksamt an der Problemlösung arbeitet.

 

4)   Ist es richtig (wie immer wieder von Nutzer*innen auf Twitter geschrieben wurde), dass das Ordnungsamt sich bezüglich der wiederholten (über einen längeren Zeitraum an jedem Werktag) Ordnungswidrigkeit für unzuständig erklärt hat?

Nein, dies ist nicht richtig. Auf einen Anruf desjenigen hin, der bei Twitter die Diskussion eröffnet hat, war am 17.07.2020 eine Streife des Allgemeinen Ordnungsdienstes vor Ort und traf das Lieferfahrzeug und dessen Fahrer an. Der Lieferfahrer hatte zu diesem Zeitpunkt nur noch eine Palette zu entladen und sicherte nach Ansprache durch das Ordnungsamt zu, unmittelbar danach die Fahrt fortzusetzen. Die besondere Problematik an dieser Stelle besteht darin, dass die einzige dort vorhandene Ladezone seit ca. 2 Jahren durch eine Baustelle besetzt ist und keine Ersatzladezone geschaffen wurde. Das durch die für die Baustellenanordnung zuständige VLB keine Ersatzladezone geschaffen wurde, hängt vermutlich mit den örtlichen Gegebenheiten zusammen. Die nächste Ladezone befindet sich im Wendekreis der Muthesiusstr und ist, weil von dort zu dem Ladengeschäft die Schloßstraße überquert werden müsste, für den Transport von Palettenware mittels eines Hubwagens zur Belieferung nicht geeignet. Weitere Ladezonen befinden sich im Wendekreis der Kieler Straße und neben dem Hermann-Ehlers-Platz und sind damit aufgrund ihrer Entfernung von über 100 m nicht geeignet. Nach dem teilweisen Rückbau der Baustelleneinrichtung wurde der nunmehr freie Bereich der ursprünglichen Ladezone zum Parken genutzt. Aufgrund der Beschilderungssituation war dies auch legal, weshalb das Ordnungsamt auch keine Fahrzeugumsetzungen vornehmen konnte, um Platz für das Lieferfahrzeug zu schaffen. In der 33. Kalenderwoche gab es einen Austausch zwischen dem Leiter des Ordnungsamtes und der VLB, der zum Ergebnis hatte, dass die VLB die Baufirma aufgefordert hat, die angeordnete Beschilderung ordnungsgemäß vornehmen zu lassen. Dies ist offenbar am 12.08.2020 geschehen. Darüber hinaus ist der Umbau der Radverkehrsanlage noch nicht abgeschlossen. Seit den Fahrbahnmarkierungsarbeiten im April/Mai 2020 handelt es sich nicht mehr um einen „Schutzstreifen für Radfahrende“. Da aber noch nicht das Zeichen 237 (Radweg) aufgestellt wurde, handelt es sich auch noch nicht um einen Radfahrstreifen.

 

5)   Sind seitens des Ordnungsamtes Bußgeldverfahren eingeleitet worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bitte Angaben zur Häufigkeit und zum Vorwurf.

Daten zu gefertigten Anzeigen werden hier nicht gespeichert, sondern nach Erfassung der Anzeige an die für die Weiterbearbeitung zuständige Bußgeldstelle der Polizei Berlin weitergeleitet.

 

6)   Sind seitens des Bezirksamtes in den letzten 30 Tagen andere Maßnahmen gegen den Fahrer des Transporters ergriffen worden und ist bekannt, ob die Polizei tätig geworden ist?

Nein. Andere Maßnahmen machen auch keinen Sinn. Die Standardmaßnahme zur Beseitigung einer Verkehrsbehinderung ist die Umsetzung des ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuges. Diese Maßnahme scheidet jedoch aus, wenn der Fahrzeugführer vor Ort ist, da er in der Regel schneller und einfacher das Fahrzeug entfernen kann, als es bei der Umsetzung durch ein Abschleppunternehmen der Fall wäre.

 

7)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mittlerweile zehn Anzeigen bei der Polizei gegen den Fahrer des Lieferwagens vorliegen? Hält das Bezirksamt diese Anzeigen für grundsätzlich begründet?

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob und wie viele Anzeigen bei der Polizei gegen den Fahrer des Lieferfahrzeugs vorliegen. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung aller Verkehrsordnungswidrig-keitenanzeigen, unabhängig davon, ob sie durch Polizei, Ordnungsamt oder Privatpersonen erstattet wurden, liegt bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin.

 

8)   Wie beurteilt das Bezirksamt die Sicherheit für Radfahrer*innen in der Schloßstraße und die Situation bezüglich Falschparker*innen auf dem Radstreifen?

Das Straßen- und Grünflächenamt sieht es als problematisch an, dass die Nutzung der Radfahrstreifen in der Schloßstraße durch haltende oder parkende Kraftfahrzeuge unterbrochen wird und die Radfahrenden auf den Fahrstreifen ausweichen müssen. Es ist hier nicht bekannt, dass dieser Abschnitt für Radfahrer besonders unsicher ist oder vor der noch nicht abgeschlossenen Umgestaltung vom Schutzstreifen für Radfahrende zum Radfahrstreifen (hierfür fehlen noch die Zeichen 237 (Radweg)) war. Trotzdem ist das häufige verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf den ehemaligen Schutzstreifen für Radfahrende unbefriedigend, wobei sich einzelne Bereiche auf Grund von besonderen Umständen als besonders problematisch herausstellen. Hier fehlen z.B. durch Baustellen oder andere Nutzungen der Ladengeschäfte Ladezonen in zumutbarer Entfernung.

 

Wird dort übermäßig oft auf dem Radstreifen geparkt?

Das Straßen- und Grünflächenamt kontrolliert das Parken auf dem Radfahrstreifen nicht. Auf dem Streifen im Verlauf der Schloßstraße wird nicht häufiger verbotswidrig gehalten und geparkt, als auf vergleichbaren anderen Strecken in der Stadt auch.

 

Reichen die Kontrollen aus?

Da die Probleme in erster Linie durch Lieferverkehr ausgelöst werden und damit jeder Falschparker in der Regel nur wenige Minuten dort steht, ist eine Kontrolle praktisch nicht möglich.

 

Bräuchte es eine bauliche Trennung von Radweg und Parkraum?

Eine bauliche Trennung von Radweg und Parkraum ist nicht sinnvoll, denn die Parkhäfen und Ladezonen jenseits des Radfahrstreifens müssen von den berechtigten Fahrzeugen erreicht werden können. In einigen Abschnitten, wo sich keine Parkhäfen und Ladezonen befinden, wurden so genannte „Protektionselemente“ (= kleine Poller) zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn aufgebaut, so dass hier auch kein kurzfristiges Halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigenlassen mehr möglich ist. Dies hat aber schon zu einer Beschwerde geführt, weil jetzt behinderte Personen nicht mehr direkt vor dem Eingang zu einer Arztpraxis, die sich in diesem Bereich befindet, aus dem Auto steigen können. Außerdem lassen die ersten Erfahrungen mit diesen Protektionselementen befürchten, dass sie häufig ersetzt werden müssen.

 

Sind mehr Parkbuchten für den Lieferverkehr notwendig?

Genügend Parkbuchten für den Lieferverkehr (= Ladezonen) sind in einer Straße mit vielen Geschäften wie der Schloßstraße lebensnotwendig. Zusammen mit den Radfahrstreifen wurden von der zentralen Straßenverkehrsbehörde insgesamt neun Ladezonen verkehrsbehördlich angeordnet. Das SGA war zunächst davon ausgegangen, dass diese Ladezonen im Zuge der Umbaumaßnahmen von der GB infraVelo GmbH eingerichtet werden. Nach der Klärung der Zuständigkeiten hat das SGA den Auftrag dafür an eine Firma erteilt, die die Ladezonen ausschildern soll. Da diese aber erst noch die erforderlichen Verkehrszeichen bestellen muss, kann es noch etwas dauern, bis alle neun angeordneten Ladezonen ausgeschildert sind.

Danach wird es darauf angekommen, diese Ladezonen zu überwachen. Zum einen, dass sie von den Lieferfahrzeugen auch benutzt werden, wenn ein kleiner Fußweg zum Empfänger zurückzulegen ist, zum anderen aber auch, dass sie nicht von Falschparkern blockiert werden.

 

Oder sieht das Bezirksamt keine Probleme und keinen Handlungsbedarf?

Doch, siehe oben.

 

9)   Falls das Bezirksamt Probleme erkennt und daraus einen Handlungsbedarf ableitet: Was gedenkt es wann zu tun?

Das Bezirksamt, bestehend aus den jeweiligen Dezernentinnen und Dezernenten, wird den Handlungsbedarf ableiten und dementsprechend handeln.

 

10)    Soll weiterhin das Social-Media-Team eingesetzt werden?

Das Bezirksamt kommuniziert bürgernah und liest aufmerksam in den Sozialen Medien mit. Das Social-Media-Team arbeitet mit einem Monitoring und kann die Eindrücke und jeweiligen Stimmungen direkt in die betroffenen Abteilungen bzw. Fachämter weiterleiten. Sofern Mitglieder des Bezirksamtes eine Unterstützung durch das Social-Media-Team wünschen, wird diese selbstverständlich gewährt, sofern es die zeitlichen Kapazitäten zulassen. Das Social-Media-Team nimmt abteilungsübergreifend eine Vielzahl von Außenterminen wahr. 

 

11)    Wurde das Social-Media-Team auch bereits mit Aufgaben für andere Ämter (beispielsweise Wohnungsamt, Gesundheitsamt und Grünflächenamt) betraut? Wenn ja, bitte genaue Angaben zu den Eintzen machen.

Die Arbeit des Social-Media-Teams ist vollständig transparent und kann auf den Kanälen des Bezirksamtes verfolgt werden.

 

12)    re es nicht sinnvoller gewesen, einen Teil der im Doppelhaushalt 2020/2021 für die personelle Aufstockung der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit eingestellten Mittel für eine personelle Aufstockung des Ordnungsamtes zu verwenden zumal Bürger*innen, die unter den Folgen von Ordnungswidrigkeiten leiden, auch tatsächlich geholfen werden könnte, während Twitter-Nachrichten keine Abhilfe des eigentlichen Problems darstellen?

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen