Kleine Anfrage - Schr. A. 236/V  

 
 
Nummer:Schr. A. 236/VEingang:21.08.2018
Eingereicht durch:Gruner, Mathias
Weitergabe:
Fraktion:LinksfraktionFälligkeit:11.09.2018
Antwort von:BzStR'in SchellenbergBeantwortet:09.10.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Verschlimmbesserung des Radweges zu Lasten der Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen im oberen Teil des Dahlemer Weges zwischen Mühlenstraße/Finckensteinallee und Berliner Straße/Unter den Eichen
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

o.g. Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1)   Wie nimmt das Bezirksamt Stellung zum Bericht der RBB-Abendschau über die neue Radwegführung (Freitag, 17.8.2018) und insbesondere den dort getroffenen Aussagen von Vertretern des ADFC und ADAC, die beide die neue Variante als eine deutliche Verschlechterung der Sicherheit für Radfahrer*innen einstufen und feststellen, dass sich dadurch Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer verschärfen und es „eine Schande sei“, dass heutzutage noch solche Radstreifen geplant und angelegt werden?

2)   Wer war auf Seiten der VLB/des Bezirksamtes an der Planung und Ausführung der neuen Radwegführung seit wann beteiligt?

Das Bezirksamt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teilen die Ansicht, dass die bereits 2015 angeordnete Planung so nicht von der der VLB weiter umgesetzt werden sollte und hat die weitere Ausführung daher gestoppt.

Die Planung der Radverkehrsanlagen im Dahlemer Weg war in der Zeit von 2015 bis 2018 mehrfach Gegenstand von Besprechungen bei den Senatsverwaltungen für StadtUm, später auch für UVK. An diesen Besprechungen nahmen regelmäßig Vertretende des Fachbereichs Tiefbau des Straßen- und Grünflächenamtes, des Fachbereichs Stadtplanung des Stadtentwicklungsamtes, der VLB und der beauftragten Ingenieurbüros teil.

 

3)   Welche Erwägungen haben dazu geführt, den Radweg vom gering frequentierten Fußweg auf die stark befahrene Straße zu verlegen?

Die alten, auf dem Gehwegniveau angelegten Radwege sind nur 1,0 m breit und weisen aus früheren Zeiten noch einen Kantenstein mit Absatz zum danebenliegenden Gehweg auf. Solche Radwege entsprechen in keiner Weise mehr den Anforderungen, die heute an Radwege gestellt werden (keine Überholmöglichkeit, sehr gefährlich etc.). Es war deshalb folgerichtig, dass eine alternative Planung von geeigneten Radverkehrsanlagen für den Dahlemer Weg zwischen Mörchinger Straße und Robert-W.-Kempner-Straße von der Senatsverwaltung angestoßen wurde.

 

4)   Gibt es Pläne, durch eindeutige Markierungen, Bordsteinabsenkungen etc. die Rampe über die Schubertstraße zur Curtiusstraße behindertengerecht bzw. für Menschen mit Kinderwagen nutzbar zu machen?

Nein. Der Höhenunterschied zwischen Dahlemer Weg und Schubertstraße ist so groß und die mögliche Entwicklungslänge des Verbindungsweges so kurz, dass eine behindertengerechte Steigung von kleiner 6 % nicht erreicht werden kann. Ein Umbau ist zurzeit nicht geplant.

 

5)   Wann wird die neue Radwegführung evaluiert? Ist die aktuelle Radwegführung mit dem neuen Mobilitätsgesetz konform? Wenn nein, warum nicht?

Aufgrund der erkannten Probleme, die nach dem Umsetzungsbeginn der vor Jahren geplanten Angebotsstreifen auftraten, wurde die Planung überarbeitet. Die neue Planung sieht die Anlage von geschützten Radfahrstreifen“ auf beiden Seiten des Dahlemer Weges in einer Breite vor, die dem Mobilitätsgesetz in vollem Umfang entspricht. Das Parken am Straßenrand soll nicht mehr vorgesehen werden.

 

6)   Welche Kosten sind für die neue Radwegführung von der Planung bis zur Ausführung auf Seiten des Senats bzw. des Bezirkes entstanden?

r die neue Führung der Radverkehrsanlagen mit geschützten Radfahrstreifen ist es erforderlich, vor den Markierungsarbeiten und dem Einbauen der Sperrpfosten die Straßenoberfläche im Bereich der Radfahrstreifen zu erneuern, da die Abdrücke der Reifen schwerer Fahrzeuge den Straßenbelag haben sehr uneben werden lassen. Die Kosten für die Neuplanung können derzeit nicht beziffert werden, da sich die kostenrelevanten technischen Details noch in Abstimmung befinden. Es wird von einem mittleren fünfstelligen Betrag ausgegangen. Alle Kosten trägt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

 

7)   Welche Kosten würden durch eine Umplanung entstehen, die berücksichtigt, dass für parkende Autos neben Autospuren und Radfahrspuren nicht ausreichend Platz ist?

Siehe Antwort zu Frage 5.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 
 

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