Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die o.g. Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1) Seit wann ist der Radweg vor dem Haus Hindenburgdamm 72 / Gardeschützenweg 3 gesperrt, und wie lange wird die Sperrung noch andauern?
Seit Juli 2016 war aktuell für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Abwehr von Gefahren für höherwertige Rechtsgüter nämlich Leib, Leben und Gesundheit von Fußgängern und Radfahrern eine Sperrung durch die Bau- und Wohnungsaufsicht geboten. Die Sperrmaßnahmen sind für unbegrenzte Zeit beauftragt, bis die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung durchgeführt werden.
2) Wer hat die Absperrung des Radweges veranlasst, und wer trägt die Kosten?
Die Sperrmaßnahmen wurden von der Bau-und Wohnungsaufsicht veranlasst, weil der Eigentümer sein Eigentum nicht den Vorschriften entsprechend (§ 81 BauOBln –Bestehende bauliche Anlagen) instand hält und von seinem Eigentum Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen.
Die Kosten werden im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Bau- und Wohnungsaufsicht zunächst getragen und durch Leistungsbescheide vom Eigentümer eingefordert.
3) Sind weitere Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger*innen und Radfaher*innen rund um das Haus geplant?
Eine Überprüfung der aktuellen Situation hat durch die Bau- und Wohnungsaufsicht stattgefunden. Für den Ist-Zustand sind derzeit keine weiteren Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen notwendig. Sollte sich am derzeitigen Zustand etwas ändern, findet eine Neubewertung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Cerstin Richter-Kotowski
Bezirksbürgermeisterin