Der Eichenprozessionsspinner

Raupe des Eichenprozessionsspinners

Raupe des Eichenprozessionsspinners

Hinweise zum Eichenprozessionsspinner

Die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners können Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen. Besonders empfindliche Personen sollten insbesondere in der Zeit zwischen Mai und Juli Bereiche mit vielen Eichen meiden.

Allgemeine organisatorische Hinweise

  • Die Zuständigkeit für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners liegt beim jeweiligen Grundstücks- bzw. Baumeigentümer, also nicht generell beim Fachbereich Grünflächen. Der Fachbereich Grünflächen ist für Straßenbäume und Bäume in gewidmeten Grünanlagen zuständig.
  • Befindet sich der Standort des Baumes auf einem privaten Grundstück, so besteht für das Straßen- und Grünflächenamt primär* keine Zuständigkeit*. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an den jeweils verantwortlichen Baumeigentümer.
  • Eine Beseitigung an öffentlichen Orten, erfolgt nach Vorgaben des Gesundheitsamtes nur an besonders sensiblen und stark frequentierten Standorten im Stadtgebiet und nach Priorität schrittweise.
    Achtung: Erfolgt keine Beseitigung, werden betroffene Bereiche im Rahmen der Prüfung mit entsprechenden Warnhinweisen und ggf. Absperrungen kenntlich gemacht.
  • Zu den besonders sensiblen Standorten gehören:
    • Schulhöfe, öffentliche Kinderspielplätze, öffentliche Sportplätze, Hauptwege öffentlicher Friedhöfe, Badestellen
    • an Straßenbäumen nur im Bereich von Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportanlagen, Freibädern, Behinderteneinrichtungen, Haltestellen des ÖPNV
  • Eine Meldung beinhaltet nicht automatisch eine Beseitigung, ist aber dennoch wichtig, da die Verbreitung des Eichenprozessionsspinners kartiert werden muss, und das Auftreten dem Pflanzenschutzamt gemeldet wird.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine generelle Beseitigungsverpflichtung, da entsprechende Vorschriften bzw. gesetzliche Grundlagen nicht vorliegen.

weitere Informationen

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Pflanzenschutzamtes zu den Themen:

Weiterleitung zur Internetseite des Pflanzenschutzamtes

Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen

Postfach
14160 Berlin

Leitung

Amtsleitung
Herr Schuster

Tel.: (030) 90 299 – 52 64
Fax: (030) 90 299 – 62 35

Fachbereichsleitung
Herr Lentz

Kontakt
Geschäftszimmer
Fr. Butzek

Tel.: (030) 90 299 – 61 73
Fax: (030) 90 299 – 63 88

Telefon Friedhofsverwaltung