Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 13., 14. und 15. Sitzung      
Ö 3  
Bezirkliche Anmeldungen für Programme der Städtebauförderung      
Ö 4  
Wohnungsbau blockiert?  
Enthält Anlagen
0570/XX  
    VORLAGE
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass das Grundstück an der Karl-Marx-Straße 179 mit 40 neuen Wohnungen bebaut werden kann, die notwendigen Abrissgenehmigungen für diese Fläche zu erteilen und die Blockade der Erschließungsmöglichkeiten für diese Baustelle aufzugeben.

   
    21.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.11 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    12.04.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 4 - vertagt
   

Herr Kringel erhält das Wort und begründet den Antrag. Demnach ist der Eindruck entstanden, dass die Bebauung trotz Baugenehmigung blockiert wird. In diesem Zusammenhang möchte er wissen, ob ein Abriss für mehr Neubau denkbar sei.

 

Herr BzStR Biedermann führt aus, dass das in Rede stehende Grundstück hinlänglich bekannt ist (Stichwort Mauer zum Comeniusgarten). Im hinteren Bereich gibt es Baurecht. Hierbei ist es für die Erteilung der Baugenehmigung unerheblich (nicht Bestandteil des Genehmigungsverfahrens), wie das Baumaterial auf das Grundstück gebracht wird. Der neue Eigentümer, der das Grundstück mit der Baugenehmigung erworben hat, ist an die Verwaltung herangetreten. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) hat eine Baustraße über den Spielplatz am Karl-Marx-Platz abgelehnt. Das Stadtentwicklungsamt hat dem Abriss der beiden vorderen, bewohnten Gebäude nicht zugestimmt (Milieuschutz- und Sanierungsgebiet).

 

Seit dem 28.02.2018 gibt es bei den Häusern Probleme mit der Gas- und Wasserversorgung, welche erst in der vergangenen Woche endgültig behoben wurden. Der Vorfall wurde durch die Bau- und Wohnungsaufsicht intensiv geprüft, u.a. musste gegenüber dem Eigentümer sogar eine Ersatzvornahme angedroht werden, damit die umgehende Versorgung wieder hergestellt wird. Der Zeitraum bis zur Wiederherstellung ist nach Meinung von Herrn BzStR Biedermann entschieden zu lang gewesen.

 

Die Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild zum Antrag.

 

Für Herrn Laumann verblüfft der Antrag, da er fachlich falsch sei. Der Eigentümer habe sich seiner Meinung nach schlichtweg verzockt. Es ist nicht Aufgabe des Bezirks, dies nun zu lösen. Der Antrag sollte zurückgezogen werden.

 

Herr Morsbach erkundigt sich, ob eine Erschließung über die Karl-Marx-Straße möglich sei. Dies wurde nach Aussage von Herrn Groth nicht geprüft. Gleichwohl wurde die BSG gebeten, erste Prüfungen anzustellen, ob ein Kran Baumaterial von der Karl-Marx-Straße aus über die vorderen Häuser heben könnte. Im Ergebnis gibt es Baukräne, welche dies können. Eine tiefergehende Prüfung wurde (u.a. wegen U-Bahn) nicht vorgenommen. Nach seiner Auffassung gibt es sicher weitere Möglichkeiten außer Baustraße oder Abriss.

 

Für Herrn Wittke erschließt sich bisher nicht, ob Baufahrzeuge die Einfahrt durch die vorderen Häuser nutzen können. Ein Gast (Mieter) führt aus, dass die Durchfahrt für Fußgänger, Pkw, maximal Lieferwagen jedoch keine Lkw möglich wäre. Herr Dr. Hoffmann schließt sich der Auffassung von Herrn Laumann an. Seit 14 Tagen steht zudem als Beispiel ein Baukran vor der Alten Post oder auch am Eckgebäude Karl-Marx-Platz/Karl-Marx-Straße.

 

Die Vorsitzende eröffnet nun die Diskussion für die anwesenden Mieter*innen. Für diese ist der Antrag ein Schlag ins Gesicht. Der Eigentümer hat zudem bei der Behebung der Schäden an der Gas- und Wasserleitung keinerlei Unterstützung für die Mieter*innen erkennen lassen. Die Leitungen wurden erst vor etwa 6-7 Jahren erneuert. Für die Mieter*innen liegt der Verdacht nahe, dass die Leitungen mutwillig beschädigt wurden. Sie haben hierfür keine Beweise, haben jedoch Anzeige erstattet. Die jetzigen Versorgungsleitungen nehmen die Mieter*innen nur als eine provisorische Lösung wahr.

 

Die Vorsitzende fasst die zwei Aspekte zusammen, wonach ein unsachgemäßer Umgang bei den beschädigten Versorgungsleitungen bestanden hat und die Mieter*innen in ihren Wohnungen bleiben möchten.

 

Herrn BzStR Biedermann führt aus, dass die Verwaltung keine Kenntnisse darüber vorliegen, ob die Beschädigungen mutwillig herbeigeführt wurden. Der Eigentümer stellt den Sachverhalt zudem anders dar. Die Polizei hat nach seinen Erkenntnissen keine Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Grundsätzlich hat er den Eigentümer bisher als vertrauensvolle Person kennengelernt. Umso mehr ist er irritiert, was vor Ort passiert ist. Der gegebene Hinweis zu den Versorgungsleitungen wird durch die Bau- und Wohnungsaufsicht geprüft, aus der Ferne ist dieser nicht zu beurteilen (Nachtrag zum Protokoll: die Prüfung hat keine Auffälligkeiten ergeben). Für die Bewohner*innen wurde die Mieterberatung beauftragt, welche sich in Kürze mit diesen in Verbindung setzen wird. Herr BzStR Biedermann kann die Sorgen der Mieter*innen verstehen und nachvollziehen. Die Genehmigung für die Bebauung/Verdichtung ist nach geltendem Recht erteilt worden, an welches die Verwaltung gebunden ist. Herr Groth ergänzt dahingehend, dass ein Abriss der vorderen Häuser nicht in Frage kommt.

 

Die Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Kringel, der zunächst die Ausführungen von Herrn Laumann als nicht ruhmreich kritisiert. Er fordert in diesem Zusammenhang die Aussage von Herrn Laumann, dass dieser Antrag für „unsere befreundeten Bauunternehmer“ gestellt wurde, in das Protokoll aufzunehmen. Für Herrn Kringel sind die Emotionen verständlich, gleichwohl gehe es um die Schaffung von Wohnraum und konkret, wie es geschafft werden kann, dort zu bauen. Herr Kringel möchte wissen, wie die ablehnende Entscheidung des SGA begründet wurde. Herr Groth bittet diese im zuständigen Fachamt zu erfragen.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass es sich bei dem Spielplatz, direkt angrenzend an den Comeniusgarten nicht einfach um einen Grünstreifen handelt. Herr Kringel hat die Ausführungen von Herrn BzStR Biedermann so verstanden, dass der Eigentümer bisher kooperativ mit dem Bezirk zusammenarbeitet. Er hält es daher für sinnvoll, Gespräche mit ihm aufzunehmen und gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Die Vorsitzende schlägt vor, den Antrag umzuformulieren bzw. zunächst zurückzustellen. Für Herrn Kringel ist es wichtig, alle Beteiligten zusammenzuführen, um zu klären, wie der beabsichtigte Wohnungsbau realisiert werden kann. Für Herrn Wittke ist die Diskussion ohne Informationen zur Entscheidung des SGA nicht zielführend und er bittet, dem Ausschuss die Entscheidung des SGA zugänglich zu machen. Herr BzStR Biedermann macht deutlich, dass es sich um die Entscheidung und die Verantwortlichkeit des SGA handelt. Es gilt das Ressortprinzip, wonach jede Abteilung eigenständig und eigenverantwortlich geleitet wird. Es besteht gleichwohl kein Rechtsanspruch für Private, ihre Bautätigkeiten über öffentliches Gebiet realisieren zu können. Herr Wittke schlägt eine gemeinsame Sitzung beider Fachausschüsse vor. Herr Morsbach nimmt die Entwicklungen vor Ort mit großer Sorge zur Kenntnis. Die Handlungen des Eigentümers stehen im Widerspruch zu den bisherigen Gesprächen. Sechs Wochen für die Wiederherstellung der Versorgungsleitungen sind unzumutbar, aktuell muss nun eine Entmietung befürchtet werden. Auch wenn dem Eigentümer eine Bebauung ermöglicht werden soll, ist der Antrag für die SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Herr Laumann schließt sich dem an und plädiert für das Zurückziehen des Antrags. Herr Wewer verweist auf die erfolgten Angebote im Rahmen der Diskussion. Es ist die Aufgabe des Eigentümers, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, wie die Bebauung realisiert werden kann. Trotz des Entgegenkommens bei der Mauer des Comeniusgartens, sieht er keine Veranlassung, hier mit dem Eigentümer über einen Abriss zu verhandeln. Der Antrag wird durch die Grünen abgelehnt. Die Vorsitzende möchte wissen, wie zum Antrag weiter verfahren werden soll. Herr Kringel ist unter der Voraussetzung einer gemeinsamen Ausschusssitzung bereit, den Antrag zunächst zurückzustellen. Dies ist nach Aussage der Vorsitzenden nicht üblich. Für Herrn Morsbach ist das Knüpfen an Bedingungen nicht vertretbar. Herr Kringel könne die Vorsitzende bitten, das SGA in den Ausschuss einzuladen oder aber den Antrag mitberatend in den anderen Fachausschuss zu überweisen. Herr Dr. Hoffmann beantragt die Abstimmung des Antrags, Herr Morsbach die Vertagung. Die Vorsitzende begrüßt den Vorschlag von Herrn Morsbach, das Fachamt einzuladen.

 

Herr Kringel stellt daraufhin den Antrag zurück und bittet die Vorsitzende, das SGA in den Ausschuss einzuladen.

   
    17.05.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 4 - vertagt
   

Die Vorsitzende fasst den bisherigen Stand der Debatte aus der vergangenen Sitzung zusammen, begrüßt den Eigentümer Herrn Köhnk und bittet die CDU den Antrag nochmals zu begründen. Frau Bülck führt aus, dass die Intention des Antrags bekannt ist und eine erneute Begründung nicht erforderlich ist.

 

Herr Köhnk bittet, den Status Quo darstellen zu dürfen und erhält das Wort. Als Miteigentümer hat er das Grundstück vor etwa zwei Jahren erworben. Es besteht eine Baugenehmigung für 71 Wohneinheiten in drei Baukörpern für das hintere Gelände. Einige Bestandteile der Baugenehmigung (z.B. Tiefgarage) wurden anders als vom Voreigentümer gewertet und ein Änderungsantrag für die Veränderung der Grundrisse und für die Tiefgarage (zusätzlich 200 Fahrradstellplätze) gestellt. Bezüglich der Mauer zum Comeniusgarten hat er sich mit Herrn Vierck verständigt und die Mauer bleibt erhalten und wird standfest gemacht.

 

Aus seiner Sicht gibt es drei Möglichkeiten die Baustelle auf dem hinteren Grundstücksgelände mit den Baumaterialien zu beschicken. Bevorzugt würde eine temporäre Baustraße vom Karl-Marx-Platz. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen ein Rückbau und eine vollständige Neuanlegung der Grünanlage nach den Wünschen des Bezirkes. Hierbei wären die Vorderhäuser, welche im Übrigen einen erheblichen Reparaturrückstau aufweisen, nicht tangiert. Die zweite, jedoch nachteilige Variante wäre ein Abriss des Vorderhauses (sechs Wohneinheiten) bzw. Quergebäudes (fünf Wohneinheiten). Bei einem Neubau im Anschluss würden unter Ausnutzung der GFZ jedoch 17 (VH) bzw. 13 (QG) Wohneinheiten entstehen. Die Wohnfläche würde von rd. 2.800 m2 auf 3.360 m2 steigen. Herr Köhnk ist sich dessen bewusst, dass ein Abriss nicht möglich ist, gleichwohl sollte darüber nachgedacht werden. Hier wäre sodann auch ein Anteil an gefördertem Wohnraum denkbar. Die dritte Variante wäre eine Vergrößerung der Durchfahrtswege vom Vorderhaus/Quergebäude auf den hinteren Grundstücksbereich.

 

Herr Schloßmacher möchte wissen, ob der Verwaltung alle drei Varianten bekannt sind. Herr BzStR Biedermann kann nur die ersten beiden Varianten bestätigen, die Vergrößerung des Durchfahrtswegs war hier als Vorschlag bisher nicht bekannt.

 

Herr Laumann erkundigt sich zur Möglichkeit eines Baukrans mit Langauslage. Die wurde nach Aussage von Herrn Köhnk geprüft, ist aufgrund der nicht ausreichenden Belastbarkeit des U-Bahntunnels nicht umsetzbar. Frau Krotter fragt nach den Wohnungsflächen und erhält von Herrn Köhnk zur Ansicht eine Übersicht mit den gegenübergestellten Flächen. Herr Wittke moniert den Diskussionsverlauf. Es wurde heute dafür extra Herr Kittelmann vom SGA eingeladen, um die erste Variante zu erörtern. Die Vorsitzende erteilt daraufhin Herrn Kittelmann das Wort.

 

Herr Kittelmann begründet daraufhin die ablehnende Entscheidung seines Amtes zur Baustraße. Es handelt sich hierbei um eine per Gesetz geschützte Grünanlage. Der dortige Spielplatz hat eine umfangreiche Geräteausstattung und wird stark genutzt. Ausgehend von den bekannten Plänen des Eigentümers stellt eine Baustraße einen erheblichen Eingriff in den bestehenden Vegetationsverbund dar. Diese gut entwickelte grüne Kulisse wieder aufzubauen, würde Jahre, wahrscheinlich sogar Jahrzehnte dauern. Zudem ist eine verkehrstechnische Realisierung am Karl-Marx-Platz wegen der beengten Straßenverhältnisse aus Verwaltungssicht nicht umsetzbar.

 

Herr Wittke teilt die Argumentation grundsätzlich, jedoch wäre die Baustelleneinrichtung nur von temporärer Dauer. Herr Kittelmann führt dazu aus, dass in der Summe so viele Faktoren, auch wenn nur temporär, zusammenkommen, das eine andere Entscheidung nicht möglich war. Der Spielplatz ist darüber hinaus in einem ohnehin schon unterversorgten Gebiet von erheblicher Bedeutung. Für Herrn Köhnk ist dieses Argument nicht stichhaltig und zeigt anhand einer Bauskizze den Abstand zwischen Baustraße und Spielplatz. Aus seiner Sicht ist eine Wendemöglichkeit für LKW gegeben.

 

Herr Scharmberg verweist auf die gesetzlich geschützte Grünfläche. Es wird sich daher für eine Baustraße keine Mehrheit finden. Er wendet sich an die CDU und möchte wissen, warum hier von Blockade gesprochen wird. Es wurde alles frühzeitig erörtert. Für Frau Bülck stellt sich der Diskussionsverlauf wieder so dar, dass nur erklärt wird, was nicht geht. Die erste Variante ist für Herrn Laumann nicht genehmigungsfähig. Das ein Baukran nicht möglich ist, ist für ihn auch nachvollziehbar. Er hält die dritte vorgestellte Variante für überlegenswert.

 

Herr Wittke bittet Herr Kittelmann um genaue Auskünfte zu den bei einer Baustraße beantragten sechs Baumfällungen, da der Durchmesser vergleichsweise gering erscheint, zudem an Herrn Köhnk gerichtet um Angaben zur Bauzeit. Herr Wewer möchte wissen, ob die Kellerstatik zur dritten Variante geprüft wurde, welches Herr Köhnk bestätigt. Diese werden verfüllt. Die Statiker bereiten hierfür bereits einen Antrag vor – vorbehaltlich der heutigen Ergebnisse. Herr Morsbach fragt, ob mit einer Vergrößerung der Durchfahrtswege ein Teilabriss der vorderen Wohnhäuser einhergeht. Dies wird durch Herrn Köhnk verneint. Die Vorsitzende sieht hier eine Gefährdung der Wohnhäuser, welche Herr Köhnk ebenfalls verneint. Hier wäre u.a. auch eine Prüfung durch die Bau- und Wohnungsaufsicht erforderlich. Die Bauzeit ist mit ca. 1 ½ Jahren angesetzt. Darüber hinaus stellt sich die Frage eines Rückbaues der potenziellen Baustellendurchfahrten.

 

Herr Groth erfragt die Flächen, die bei einer Vergrößerung der Durchfahrt verloren gehen. Herr Köhnk führt hierzu aus, dass im 1. OG jeweils Fläche wegfällt. Die Gewerberäume im Erdgeschoss stehen leer, ebenso die Wohnung im 1. OG Vorderhaus. Demnach wären nur mit einer Mietpartei Verhandlungen notwendig. Sodann fällt pro Wohnung ein Raum weg. Bei der Wohnung im Vorderhaus sind von den 100m2 dann 20 m2 betroffen, die 54m2 große 2-Zimmer-Wohnung wäre dann eine 1-Zimmer-Wohnung. Herr Kittelmann geht auf die Frage von Herrn Wittke ein. Laut Info-System zu den Grünanlagen handelt es sich um neun Bäume (unterschiedliche Arten), die sodann gefällt werden müssten. Es zählt hierbei nicht der Durchmesser sondern der Baumumfang. Zudem muss hierbei die Auswirkung auf die gesamte grüne Kulisse betrachtet werden.

 

Frau Bülck betont, dass es wichtig ist, bauen zu können. In diesem Zusammenhang sollte die dritte, heute neu bekannt gewordene Variante mit dem Eigentümer geprüft werden. Sofern hier seitens der Verwaltung Bereitschaft besteht, würde der Antrag zurückgestellt werden. Herr Scharmberg entgegnet, dass sich keiner gegen die Bebauung ausgesprochen hat, jedoch die Möglichkeiten zur Umsetzung des Bauvorhabens unterschiedlich bewertet werden.

 

Die Vorsitzende bittet Herr BzStR Biedermann um Stellungnahme. Zunächst sichert er zu, dass sich der Bezirk, wenn er angesprochen wird, mit dem Sachverhalt auch befasst. Zugleich weist er die Vorwürfe, dass die Verwaltung das Bauvorhaben blockiert, entschieden zurück. Es wurde mehrere Gespräche mit dem Eigentümer geführt und die beiden ersten, bekannten Varianten diskutiert. Für diese waren jedoch keine politischen Mehrheiten zu finden. Auch wenn die Zusammenarbeit durch die Vorfälle in der Winterzeit derzeit belastet ist, wird sich die Verwaltung selbstverständlich mit der heute vorgestellten dritten Variante befassen. Herr Groth und er haben die Bauskizze hierzu mit Interesse betrachtet, gleichwohl ist es für eine abschließende Würdigung heute noch zu früh.

 

Die CDU stellt den Antrag daraufhin zunächst zurück.

   
    23.08.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 9 - vertagt
   

Auch dieser Antrag wurde bereits im Ausschuss am 17.05.2018 erörtert und zunächst zurückgestellt. Herr Kringel bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand.

 

Herr BzStR Biedermann berichtet, dass ein Treffen stattgefunden habe, bei dem zunächst die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht wurden (Vergrößerung der Hofdurchfahrten), es aber noch zu keiner Einigung gekommen sei. Er hat hierbei deutlich gemacht, dass dem Bezirk am Erhalt bezahlbarer Wohnungen sehr gelegen ist und der Bezirk auch beim beabsichtigten Neubau von Wohnungen einen entsprechenden Anteil erwartet. Durch den Eigentümer besteht insoweit das Angebot, dass bestehende, vermietete Wohnungen nicht modernisiert werden und damit in ihrer Miethöhe belassen werden. Herr BzStR Biedermann verweist hier im Ausschuss jedoch auf den erheblichen Instandsetzungsrückstau. Momentan sieht er bei den skizzierten Lösungsansätzen noch viele Fragezeichen.

 

Für Herrn Kringel sieht es dennoch danach aus, dass hier zwischen Verwaltung und Eigentümer eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Er stellt den Antrag daraufhin zurück. Die Vorsitzende möchte über den Antrag aufgrund der mehrfachen Debatten zum Thema abstimmen lassen. Herr Kringel fasst unter Verweis auf die Geschäftsordnung dies als Bitte auf, bleibt gleichwohl bei seiner Zurückstellung des Antrags. Für die Vorsitzende ist dies eine Kann-Regelung, welche nicht strapaziert werden sollte. Herr Morsbach bestätigt jedoch Herrn Kringel in der Möglichkeit, im formalen Verfahren den Antrag wieder zurückzustellen. Herr Kringel bittet die Verwaltung abschließend um ein Zeichen, wenn hier eine Entscheidung mit dem Eigentümer getroffen wurde, um den Antrag sodann wieder auf die Tagesordnung setzen lassen zu können.

   
    13.12.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 10 - vertagt
   

Frau Manteuffel bittet in Vertretung für den Antragsteller um Mitteilung der Verwaltung zum aktuellen Sachstand des Bauvorhabens Karl-Marx-Straße 179.

 

Herr BzStR Biedermann berichtet, dass man sich mit dem Eigentümer grundlegend geeinigt habe und ein Kompromiss für die Baustellenerschließung gefunden wurde. Demnach hat man sich darauf verständigt, dass das Vorderhaus und das Quergebäude modernisiert werden und im Anschluss der aktuelle Mietspiegel bei der Vermietung zur Anwendung kommt. Es liegt der Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag vor, der durch das Rechtsamt bereits geprüft wurde. Da nur kleinere Anmerkungen vorgenommen wurden, geht Herr Biedermann davon aus, dass der Vertrag zugig abgeschlossen werden kann.

 

Herr Scharmberg begrüßt die Einigung und dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Frau Manteuffel bedankt sich für den Sachstand und bittet den Antrag zunächst zurückzustellen.

 

Frau Krotter bedankt sich ebenfalls für den Einsatz der Verwaltung und erfragt die Lösungen für die dort wohnenden Mieter*innen. Herr Groth erläutert, dass die Bestandsmieter*innen während der Sanierung Zug um Zug eine Ausweichwohnung im gleichen Haus erhalten und danach die Option besteht, in die “alte“ Wohnung zurückzukehren oder in der Ausweichwohnung zu bleiben. Mit dem Eigentümer wurde darüber hinaus vereinbart, dass dieser regelmäßig den baulichen Zustand dokumentiert (Nachfrage Herr Morsbach).

   
    09.05.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 8 - im Ausschuss zurückgezogen
   

Die Vorsitzende fragt, ob die antragstellende Fraktion die Drucksache zurückstellen möchte. Herr Schulze verneint dieses und bittet die Verwaltung um Darstellung des Sachstandes.

Herr BzStR Biedermann berichtet, dass ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde. Die Bauanträge befinden sich in der Vorbereitung. Herr Groth ergänzt, dass der Eigentümer derzeit bauvorbereitende Maßnahmen trifft. In der jetzigen Beurteilung ist davon auszugehen, dass eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

Herr Schulze zieht den Antrag daraufhin für die CDU-Fraktion zurück. Herr Scharmberg äußert seinen Unmut zur Wortwahl des Antrags. Von einer Blockade kann nach mehrfacher, ausführlicher Erörterung des Sachverhalts hier im Ausschuss eindeutig nicht die Rede sein. Herr Schulze verweist auf die seinerzeitige Begründung des Antrags und das dieser nach heutiger Auskunft durch die Verwaltung soeben zurückgezogen wurde.

   
    22.05.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.3 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass das Grundstück an der Karl-Marx-Straße 179 mit 40 neuen Wohnungen bebaut werden kann, die notwendigen Abrissgenehmigungen für diese Fläche zu erteilen und die Blockade der Erschließungsmöglichkeiten für diese Baustelle aufzugeben.

 

Kenntnis genommen

Ö 5  
Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen  
Enthält Anlagen
0520/XX  
Ö 6  
Erhalt des "Gletschers" in Britz  
Enthält Anlagen
0302/XX  
Ö 7  
Konzept für einen verträglichen Tourismus  
Enthält Anlagen
0303/XX  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung 17. Mai 2018      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen