Drucksache - 0520/XX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/StadtSozBüd
Verfasser:Fuhrmann, MarlisBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
13.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
12.04.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.05.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.06.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung
05.12.2018 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.01.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG/SuW
Ausschuss Beschluss HWVG
Ausschuss Beschluss SuW
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, durch einen Textbebauungsplan bei der Gewerbefläche an der Neuköllnischen Allee zwischen Kanal und Grenzallee Hotels und Vergnügungsstätten auszuschließen.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten in einen Textbebauungsplan festzuschreiben, dass auf dem als Gewerbefläche ausgewiesenen Grundstück Neuköllnische Allee 9 keine Hotelbauten zulässig sind.

 

Begründung:

Die Gewerbeflächen am S-Bahnring sind für mittelständisches Gewerbe und ihre Produktionsbetriebe vorzuhalten. Durch den Erweiterungsbau des Estrel-Hotels ist der Bedarf an Hotelbauten gedeckt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss des Bezirksamts vom 16.05.2018 wurden die Planungsziele des aufgestellten Bebauungsplanentwurfs 8-71 r die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9 und 15 im Bezirk Neulln konkretisiert, wonach Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Vergnügungsstätten im festzusetzenden Industriegebiet zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Somit besteht eine hinreichende rechtliche Grundlage, um im Falle eines den Planungszielen entgegenstehenden Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-71 von den Sicherungs­instrumenten der Planung gemäß §§ 14, 15 des Baugesetzbuchs Gebrauch machen zu können. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen wurde hierüber in der 18. Sitzung am 17.05.2018 informiert.

 

r weitere Gewerbeflächen an der Neuköllnischen Allee zwischen Neuköllner Schifffahrtskanal und Grenzallee (Neuköllnische Allee 6, 33, 34), außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 8-71, ist derzeit kein weitergehendes Planerfordernis erkennbar. Im Falle möglicher Veränderungstendenzen für diese Grundstücke ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die betreffenden Grundstücke erneut zu prüfen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 0520/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den20. November 2018

 

 

 

________________________________________

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 
 

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